Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Penzlin

Gespalten, vorn in Gold am Spalt ein halber schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, ausgeschlagener roter Zunge und einer halben goldenen Lilie auf dem Kopf, hinten neunmal von Rot und Silber geteilt.

Das Wappen ist nach dem Wappenbild des SIGILLVM CIVITATIS PENCELIN - als Abdruck erstmals 1328 überliefert - gestaltet und in der jetzigen Form im April 1858 festgelegt worden. Am 30. Januar 1941 war der Stadt vom Reichsstatthalter in Mecklenburg ein von dem Berliner Prof. Hans Herbert Schweitzer leicht verändertes Wappen bestätigt worden, das jedoch bald nach dem II. Weltkrieg seine Gültigkeit verlor: Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf am Spalt mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und schwarzen Hörnern, auf dem Kopf eine halbe wachsende rote Lilie; hinten achtfach geteilt von Rot über Silber. Das wiederhergestellte Hoheitszeichen ahmt von der Gestaltung her wohl das Wappen der gräflich anhaltinischen Linie der Askanier nach, dem die Gemahlin Nikolaus I., Herr zu Werle, entstammte. Anstelle des halben Adlers wurde jedoch der halbe werlesche Stierkopf gesetzt, die hintere neunfache Teilung beibehalten, aber in den brandenburgischen Farben tingiert. Damit könnte der Wechsel der Herrschaftsverhältnisse in Land und Stadt Penzlin verdeutlicht worden sein. Während der halbe Stierkopf ganz eindeutig auf den Herrn zu Werle als damaligen Lehns- und Stadtherrn hinweist, dürfte die hintere neunfache Teilung an die vorherige Lehnsbindung an die markgräflich brandenburgische Linie der Askanier erinnern.

Das Wappen wurde 2003 im Zuge der Flaggengenehmigung von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick neu gezeichnet. Es wurde am 10. April 1858 vom Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin festgelegt und unter der Nr. 91 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.