Hessen

Gemeinde Wehrheim

In Rot zwei schreitende herschauende goldene Löwen mit blauen Krallen, dazu in einem silbernen Obereck ein rotes W.

In einem Schreiben des hessischen Staatsarachives vom 21.10.1952, werden zu 2 Entwürfen für ein Wappen folgende Begründungen gegeben:
“...Der Entwurf 1 geht auf das älteste noch aus dem späten Mittelalter stammende Wappensiegel des Schlosses Wehrheim zurück, das dort kaum noch bekannt sein dürfte. Dieses von 1493 – 1608 geführte Siegel des Schlosses Wehrheim in der Grafschaft Diez (wie seine Umschrift besagt) zeigt demgemäß den diezischen Schild (in Rot zwei schreitende herschauende Löwen übereinander) mit dem darüber gesetzten roten Ortsgemerke: W (= Wehrheim) in weiß. Demgegenüber stellt der zweite Entwurf eine Neuschöpfung des 19. Jahrhunderts dar, die auf Grund des Vorschlages des örtlichen Schultheißen von 1816 eine Burg mit zwei abgestumpften Türmen zu wählen, vom herzoglich-nassauischen Amtmann genehmigt wurde und Gold in Rot zu tingieren ist. Dieses Siegel führt die Gemeinde heute noch und wenn es auch durchaus geschichtlich begründet ist, der Wehrbau vielleicht sogar als redend (für Wehrheim) aufgefaßt und darin eine Beziehung auf die dortige alte Burg erblickt werden kann, so dürfte das Löwenwappen mit dem Ortsgemerke W doch vorzuziehen sein: einmal wegen seines ehrwürdigen Alters, denn es gibt kaum Orte gleicher Größe, die ein so weit zurückreichendes eigenes Wappen besitzen, zweitens wegen seiner klaren Aussagen über die bedeutende politische Vergangenheit des Ortes, der als Reichslehen im Besitz der 1388 ausgestorbenen Grafen von Diez war, die wohl auch die Erbauer der dortigen Burg gewesen sind und drittens, weil die Verbindung von Herrschaftswappen und Ortszeichen viel charakteristischer ist als eine Mauer mit Tor und Türmen, die ein immer wieder vorkommendes Siegelbild darstellt. Das Staatsarchiv empfiehlt daher Entwurf 1 als Ortswappen. ...“

Dieser Empfehlung wurde gefolgt. Das Wappen wurde im Jahr 1953 verliehen.