Hessen

Stadt Groß-Bieberau

In Blau ein steigender Biber mit roter Bewährung.

Mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1957 wurde der Stadt Groß-Bieberau erlaubt, das vorstehend beschriebene Wappen zu führen. Es orientiert sich in dieser Form an dem S(I)GEL DES GERICHTS ZV GROSSEN BIBERAW, dem alten Gerichtssiegel, das seit 1578 belegt ist.