Hessen

Gemeinde Sinn

In einem von Gold und Blau gevierten Schild ein silberner, schräglinks geleiteter Fluß zwischen zwei schwarzen, rot gefüllten Gießkellen im ersten und vierten Wappenfeld.

Die Genehmigung zur Führung des Wappens wurde vom Hessischen Minister des Inneren am 17. November 1959 erteilt.