Hessen

Stadtteil Hahn (Pfungstadt)

In Gold ein auf einem Bogen stehendes breitendiges rotes Kreuz.

Das Wappen- bzw. Siegelbild Hahns ist erstmals aus dem Jahre 1623 überliefert, es ist aber anzunehmen, dass es sich, wie bei den anderen Gerichtssiegeln auch, um einen Neuschnitt eines schon vorher in Gebrauch befindlichen Siegelstempels handelt.

Im frühen 19. Jahrhundert war aus dem Bogen ein Halbmond geworden.

Die Farbgebung des Hahner Wappens richtete sich nach den Farben des Wappens der Herren von Frankenstein, die 1484 Lehnsherren von Hahn waren und in ihrem Wappen ein rotes Wolfseisen in Gold führten.

In einem Gutachten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt von 1963, dass der Genehmigung zur Führung eines Ortswappens voranging, wird das Wappenbild als ein altes Gemarkungszeichen gedeutet, „bei dessen Entstehung die religiös bewegte Vorstellungswelt des 17. Jahrhunderts mitgesprochen haben dürfte.“