Niedersachsen

Gemeinde Emstek

Auf rotem Schild eine Burg in Silber mit blauem Spitzdach und goldener Kugel. Rechts und links des Gebäudes zwei stilisierte Bäume (Hagedorn und Linde) in Gold. Vor dem Schlussbogen des Burgtores an einer Schnur eine ornamentierte Kapsel (Desum-Knop) in Gold.

Das Wappen erinnert an das Desum-Gericht, das jahrhundertelang auf dem Desum bei Emstek tagte. Es enthält nämlich die gleichen Motive wie das Gerichtssiegel des Gogerichts auf dem Desum. Dieses Siegel, nach Erlass der „Vechtischen Gerichtsordnung“ am 26. Februar 1578 für das Desum-Gericht angefertigt, wurde von dem bischöflich-münsterschen Gografen geführt. Gemeinschaftlich mit dem Wildeshauser Desum-Grafen nahm er zwar noch die vier „stevelichen“ Gerichtstage an alter echter Dingstatt auf dem Desum wahr, doch seine materiell wichtigeren Partgerichte hielt er auf der „Freiheit vor der Burg Vechta unter dem Hagedorn ab.

Der letzteren Situation entspricht das Siegelbild von 1578. Es stellt nicht den Dingstuhl auf dem Desum dar, sondern die Burg Vechta, flankiert von zwei Bäumen, der „Linde“ und dem „Hagedorn“ (Weißdorn). Interessant ist das Siegel durch sein „redendes“ Beizeichen. Die ornamentierte Kugel ist ein „Desum-Knop (Bisamknopf, ein mit „desem“ Boisam-Moschus) gefüllter Behälter. Die Farben des Wappen drücken die verschiedene landesherrliche Zugehörigkeit der Gemeinde Emstek aus. Zunächst gehörte sie zu der Grafschaft Vechta-Ravensberg (Rot und Silber), 1252 kam sie zum Bistum Münster (Rot und Gold) und 1803 zum Herzogtum Oldenburg (Rot, Gold, Blau). Im gleichen Jahre wurden die Gemeinden Emstek und Cappeln dem Landkreis Cloppenburg zugeteilt.

Die Gemeinde Emstek beantragte am 28. Januar 1930 ein Siegelbild mit den oben bezeichneten Motiven nach einem Entwurf von Ministerialrat Rauchfeld. Das Ministerium des Innern in Oldenburg genehmigte es am 23. Juni 1930. Nach den Unterlagen der Archive bemühte sich Emstek nach dem 2. Weltkrieg zunächst nicht um ein Gemeindewappen.

Am 30.06.1969 wurde das obige Wappen vom Gemeinderat beschlossen, das der Präsident des Nieder-sächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg am 27.08.1969 genehmigte.