Nordrhein-Westfalen

Stadt Essen

Das Wappen der Stadt Essen besteht aus zwei einander zugeneigten Wappenschilden unter einer goldenen, schwarz schattierten Fürstenkrone, deren von unten teilweise sichtbare Innenseite rot gefärbt ist. Der heraldisch rechte, nach links geneigte Wappenschild enthält einen blauen, schwarz schattierten und rot bewehrten doppelköpfigen Adler des alten Deutschen Reiches auf goldenem Grund. Über dem Adler schwebt eine rote, schwarz schattierte Blätterkrone.Der heraldisch linke, nach rechts geneigte Wappenschild enthält ein goldenes, schwarz schattiertes, nach links geneigtes Schwert. Die beiden Wappenschilde und die darüber stehende Krone bilden eine Einheit.

Das Wappen der Stadt Essen (in der heutigen Form im Jahre 1887 angenommen) besteht in heraldisch ungewöhnlicher Art aus drei Teilen:

1. Heraldisch links der nach rechts schräggestellte Schild mit dem eigentlichen Essener Stadtwappen, ein auf blauem Grunde schräg nach links gerichtetes goldenes Schwert. Dieses Stadtschwert ist der älteste Bestandteil des Wappens, das seit Einrichtung eines Verwaltungskörpers im Jahre 1244 ständig geführt wurde. Nach der Legende sind mit diesem im Münsterschatz aufbewahrten Schwert die Märtyrer und die Stadtpatrone Cosmas und Damian während der Christenverfolgung unter dem römischen Kaiser Diokletian enthauptet worden.
2. Heraldisch rechts, nach links geneigt, der alte Reichsadler auf goldenem Grunde ein schwarzer, rot bewehrter Doppeladler mit darüber schweben der Laubkrone. Der Brauch, das Reichswappen neben das Stadtwappen zu setzen, kam im 17. Jahrhundert auf, als die Stadt Essen den von ihr behaupteten Charakter als Reichsstadt betonen wollte.
3. Über Reichsadler und Stadtschwert schwebt eine Fürstenkrone, eine Erinnerung an die frühere Landesherrin, die Fürstäbtissin (bis 1802).

Vom heraldischen Standpunkt aus betrachtet, ist das gegenwärtige Stadtwappen ungewöhnlich, denn die gegeneinander gestellten Schilde stellen ein Allianzwappen dar, wie es sonst nur bei Eheleuten üblich ist. Außerdem muss die Fürstenkrone als dritter Bestandteil des Wappens angesehen werden, da eine Fürstenkrone unmöglich als Bedeckung eines Stadtwappenschildes gelten kann (wie etwa eine Mauerkrone).

Diese drei Teile des Essener Stadtwappens bilden in ihrer Anordnung, wie auch in § 1 der Hauptsatzung der Stadt Essen festgelegt ist, eine untrennbare Einheit, wobei aber daran festzuhalten ist, dass das eigentliche Stadtwappen (das "kleine" Stadtwappen) nur das goldene Schwert auf blauem Grund ist. Diesem Stadtwappen sind dann auch die Stadtfarben, die gelb (gold), blau sind, entlehnt.

Das alte große Essener Stadtsiegel stellt in der Mitte die hl. Jungfrau auf dem Throne sitzend dar. Mit ihrer Linken hält die das Jesuskind umschlungen. Zu ihrer Rechten und Linken stehen der hl. Cosmas und der hl. Damian. Palme und Salbentopf in ihren Händen sind Zeichen ihres Märtyrertodes und Symbol ihres ärztlichen Berufes. Das Siegel, 7,5 cm im Durchmesser, trägt die Umschrift: SIGILLUM CIVITATIS ASNIDENSIS. Mit diesem Siegel wurden bis in das 18. Jahrhundert hinein besonders wichtige Urkunden abgesiegelt.

Eine auf 3,3 cm verkleinerte Wiederausgabe des Stadtsiegels, in Gold geprägt, wird heute als Ehrenplakette der Stadt Essen für besondere Verdienste um die Stadt Essen verliehen.