Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Schalksmühle

Das Wappen zeigt auf goldenem Grund einern dreireihig in je neun Feldern von Rot zu Silber geschachten Balken, darüber wachsend ein halbes schwarzes Schaufelrad, darunter drei zu einem Strauß zusammengestellte grüne Stechpalmenblätter (Ilex).

Am 13. November 1934 leitete der Amtsbürgermeister von Halver in Ausübung einer Empfehlung der Gemeinderäte von Schalksmühle das Verfahren auf Verleihung des Rechtes der Wappenführung für die Gemeinde Schalksmühle beim Landrat in Altena ein. Die Gemeinderäte schlugen wiederum einen Entwurf von Professor Otto Hupp vor, den er auf Anregung von Dr. Thomée angefertigt hatte. Der Amtsbürgermeister fügte in seinem Schreiben erläuternd hinzu: „Im übrigen, mit dem heraldischen stilisierten Mühlen-Schaufel-Rade ist das Wappen insofern ein ‚redendes‘ Wappen, als es den jahrhundertealten Ortsnamen Schalksmühle deutet. Weiter aber auch die vorherrschende Bedeutung der Wasserwirtschaft an der Volme zum Ausdruck bringt, der die Gemeinde hauptsächlich ihre Entwicklung verdankt."
Der Amtsbürgermeister geht bei der Begründung der Entscheidung nicht darauf ein, daß der vorgelegte Entwurf ursprünglich gar nicht für die Gemeinde Schalksmühle angefertigt wurde, sondern Jahre vorher von Prof. Hupp für die Gemeinde Lüdenscheid-Land gezeichnet worden war. Dies geht aus einem Dankschreiben hervor, das der Bürgermeister des Amtes Lüdenscheid am 21. März 1931 an Landrat a.D. Dr. Thomée schickte: "lch möchte auch schriftlich meiner großen Freude über die schönen Entwürfe der Gemeindewappen Lüdenscheid und Hülscheid Ausdruck geben. Die fachkundige und äußerst ansprechende Lösung der Aufgabe findet hier ungeteilten Beifall."
Doch trotz des ungeteilten Beifalls war es nicht zur Verleihung von Wappen gekommen, nicht einmal zu entsprechenden Anträgen. Erst am 16. Januar 1935 wurden den beiden Gemeinden Lüdenscheid-Land und Hülscheid Wappen verliehen. Das für Lüdenscheid-Land beruhte dabei auf ganz neuen Überlegungen. Eben weil sich die Gemeinde Lüdenscheid-Land um eine andere Gestaltung ihres Wappens bemühte, war der Entwurf von 1931 frei, und weil er sehr gut auf Schalksmühle paßte, entschloß man sich dort offensichtlich sehr rasch für ihn.
Auf dem bekannten Weg des Genehmigungsverfahrens über die Staatsarchive in Münster und Berlin wurde lediglich „der Schachbalken näher an die Mitte des Schildes gerückt und die Anzahl der Schachfelder auf acht festgesetzt".
Am 29. März 1935 verlieh namens des Preußischen Staatsministeriums der Reichs- und Preußische Minister des Innern der Gemeinde Schalksmühle das Recht auf Führung eines Wappens: „In goldnem Schilde ein dreireihig rotsilbern geschachter Balken, darüber wachsend ein halbes schwarzes Mühlenrad."
Nach der Neuordnung von 1968 beschloß der Rat der neuen Gemeinde Schalksmühle, die aus der alten Gemeinde Schalksmühle und der Gemeinde Hülscheid aus dem ehemaligen Amt Lüdenscheid gebildet worden war, am 4. November 1969, in den Schildfuß des Wappens der alten Gemeinde Schalksmühle das Beizeichen der Gemeinde Hülscheid, drei Hülsebuschblätter, aufzunehmen. Es ist deshalb notwendig, auch das Wappen dieser aufgelösten Gemeinde in die Betrachtung kurz einzubeziehen.
Als der Bürgermeister des Amtes Lüdenscheid am 8. Oktober 1934 offiziell das Genehmigungsverfahren für die Gemeinde Hülscheid in Gang setzte, schrieb er u. a.: „Das Blatt des Hülsebusches, der auch heute noch auf den waldigen Höhen der Gemeinde Hülscheid mancherorts in größeren naturgeschützten Beständen heimisch ist, deutet auf die sprachliche Verbindung hin (,Hülse'-scheid) mit dem Ortsnamen des alten Kirchendörfchens Hülscheid, nach dem auch die politische Gemeinde seit Jahrhunderten benannt ist. Mangels einer anderen, heraldisch zu verwertenden geschichtlichen Begebenheit oder eines sonst überlieferten Zeichens, ist mit diesem Beizeichen, dem Hülsebusch, ein ,redendes' Bild in das Wappen eingefügt. Das gesamte Wappenbild ist in seiner Form und Farbenwirkung von eindringlicher Lebendigkeit. Es ist gemeinverständlich und charakteristisch zugleich."
Der Oberkreisdirektor des Kreises Lüdenscheid leitete den Antrag der neuen Gemeinde Schalksmühle an den Regierungspräsidenten in Arnsberg weiter, der ebensowenig wie das Staatsarchiv Münster Bedenken gegen den Wappenentwurf hatte, wohl aber gegen den Entwurf für das Siegel. Dies wurde geändert, und mit Datum vom 21. Juli 1970 erhielt die Gemeinde Schalksmühle die Genehmigung zur Führung des neuen Wappens und des neuen Siegels.
Ein Jahr später vervollständigte sie ihre Wahrzeichen durch den Beschluß, eine Flagge und ein Banner einzuführen. Nach Rücksprache mit dem Staatsarchiv in Münster wurden die Farben des Gemeindewappens Grün und Rot für Flagge und Banner verwendet. Bei Waagerecht verlaufenden Farben der Flagge sollte das Wappen so gesetzt werden, daß der mittlere der drei Schachbalken als Trennungslinie in der oberen grünen und unteren roten Bahn aufliegt. Dabei sollte das Wappen von der Mitte bis zur Stange hin verschoben werden. Bei der senkrecht verlaufenden Bannerform wurde das Wappen in der Mitte der oberen Hälfte des Fahnentuches angebracht. Breite und Länge sollten im Verhältnis 1 : 3 stehen.
Auf dieser Basis beschloßder Rat der Gemeinde am 30. November 1971 einstimmig die Annahme, und der Regierungspräsident genehmigte unter dem 30. März 1972, „...daß die Gemeinde Schalksmühle, Kreis Lüdenscheid, eine Flagge und ein Banner führt".