Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Wettringen

Das Wappen zeigt einen durch einen roten Balken in Silber und Gold geteilten Schild. Das silbernen Feld ist mit einem roten Wolkenbalken, das goldene Feld mit einem roten Schwan belegt.

Der Gemeinde Wettringen wurde am 21. Juni 1938 durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen das Recht verliehen, das dargestellte Wappen zu führen.

Der obere Teil des Wappenschildes stellt den Wettringer Wolkenhimmel dar und deutet auf die Beziehung der Familien von Wettringen, eines in Westfalen längst ausgestorbenen bzw. nach Livland ausgewanderten Geschlechts, das seinen Namen dem der Gemeinde Wettringen entnommen hat, hin.
Überliefert ist dieses Wappen z. B. in einem Siegel Heinrichs von Wettringen, das an einer Urkunde vom Jahre 1345 befestigt ist.
Der Wappenschild zeigt einen sogen. Wolkenschnittbalken. Da sich andere heraldisch verwendbare Symbole, die die geschichtliche oder wirtschaftliche Eigenart der Gemeinde wiederspiegeln, kaum finden ließen, wurde dieses Spiegelbild als Grundlage für das Gemeindewappen angenommen.
Der mittlere rote Balken bezieht sich auf das Stift Herford. Wettringen ist im Jahre 838 von Ludwig dem Frommen an das Kloster Herford geschenkt worden.
Das Orginal der Schenkungsurkunde vom 07. Juni 838 befindet sich noch im Stadtarchiv in Münster.
Der untere Teil mit dem roten Schwan auf Gold deutet auf die Beziehungen zu dem Grafen Bentheim-Steinfurt hin.