Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Kirchlengern

Schild von rot und silber geteilt; oben drei aus einem Stiele hervorwachsende silberne Eicheln, unten ein roter Balken.

Die in das obere mindensche rote Feld gestellten drei silbernen Eicheln weisen auf den ehemaligen Wirtschaftsverband der Quernheimer Mark hin. Die Grenzen derselben decken sich nach Ausschluss der Gemeinde Spradow im Wesentlichen mit denen des früheren Amtes Kirchlengern: "Instrumentum über die schnadt Besicht und Beziehung der Quernheimer Mark de Anno 1690, 15./25. May." 1)
Das Amt Kirchlengern besteht seit dem 1. Januar 1969 nicht mehr. Rechtsnachfolger ist die neue Gemeinde Kirchlengern. Eine Gegenüberstellung der Bauerschaften der Quernheimer Mark und der Gemeinden des früheren Amtes Kirchlengern ergibt dieses Bild:
Die Bauerschaften der Quernheimer Mark:
Lengern Klosterbauerschaft
Häver Rehmerloh
Quernheim Spradow.
Die Gemeinden des früheren Amtes Kirchlengern:
Kirchlengern Klosterbauerschaft
Häver Rehmerloh
Quernheim Stift Quernheim

Auf die in allen bekannten Holzgerichtsprotokollen 2) wiederkehrenden Fragen: welche Bauernschaften in der Mark liegen, in sie gehörig seien und wie weit und breit sich die Mark erstrecke, woher die alte und rechte Schnadt gehe, werden immer die genannten Bauerschaften aufgezählt bzw. in großen Zügen dieselben Grenzbeschreibungen gegeben, wie die im bezeichneten Instrument über die Schnadtbesichtigung bis ins Kleinste genau ausgeführte.
Lieferten die Gehölze der Mark den Markgenossen das nötige Bau-, Möbel- und Brennholz, so bestand die Hauptnutzung des fruchtbaren Stammholzes, der Eichen und Buchen, in der Mast, vornehmlich der Eichelmast. Die große Bedeutung der Eichelmast für die damalige Wirtschaftsweise und für das wirtschaftliche Leben unserer Vorfahren geht daraus hervor, dass auf allen Holzgerichten die Mastgerechtigkeiten von neuem festgelegt und in Erinnerung gebracht wurden, wie die vorhandenen Holzgerichtsprotokolle ausweisen. Sie lässt es gerechtfertigt erscheinen, die Eicheln als Sinnbild der Furchtbarkeit, als Ausdruck des Willens zu fruchtbarer Arbeit in das Wappen aufzunehmen. Zugleich sollen sie die Erinnerung an den Wirtschaftsverband der Quernheimer Mark wach halten, denn durch die Erstarkung der Landesgewalt im 15. Jahrhundert, die alle öffentlich-rechtlichen Befugnisse an sich zog, wurden die Tätigkeit und Anteilnahme des Einzelnen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zurückgedrängt, in der Markgenossenschaft aber erhielt sich bis ins 19. Jahrhundert hinein mit alten Zuständen auch die Anteilnahme des Einzelnen am Leben der Gesamtheit.
Der rote Balken im unteren silbernen Feld bezeiht sich auf die Familie von Quernheim. Auffällig ist, dass diese Familie, das Dorf Grossen Quernheim und das Stift Quernheim den gleichen Namen tragen, der sich zudem auch in der Bezeichnung Quernheimer Mark wiederholt. Als ursprünglich erster Träger des Namens Quernheim muss wohl das Dorf Quernheim angesehen werden. 3)
Durch besitzrechtliche Beziehungen kann er auf die Familie von Quernheim und von ihr aus durch Stiftung des ersten zur Klostergründung notwendigen Besitzes für das Kloster übernommen sein. Ebenfalls mag die Quernheimer Mark nach dem in der Mark zentral gelegenen Orte, in dem "vp dem tyge" in alten Zeiten die Holzgerichte stattfanden, benannt sein.
Zweige der Familie von Quernheim lebten lange Zeit auf Behme, Steinlacke (Niederbehme), Beck und Ulenburg. 4) Ihr Güterbesitz innerhalb des Gebietes der ehemaligen Quernheimer Mark bzw. des früheren Amtes Kirchlengern setzte sich aus 12 Höfen in Häver, die im Obereigentumsverhältnis zu Beck und Ulenburg, aus 11 in Lengern und 6 in Quernheim, die in dem zu Ober- und Niederbehme standen, zusammen.4a)
Als Erbherren des Meyerhofes zu Quernheim und des halben zu Häver waren die Junker zu Behme und Beck Erbexen in der Quernheimer Mark.5) Als Erbexen standen sie mit ihren Bauern, die Markgenossen waren, im Umstand des Holzgerichtes und verhinderten mit ihnen zusammen, dass die Holzgrafen von Münchhausen auf dem Holzgerichte auf dem Thie in Quernheim im Jahre 1548 ihr Herrschaftsstreben auf Kosten des Rechtes der Markgenossen erweiterten, um vielleicht als einmal anerkannte Erbherrn, denen der Grund und Boden der nicht unbedeutenden Quernheimer Mark erblich gehöre, einen festen Ausgangspunkt für weiteres Machtstreben zu finden.6)
Gleiche Ziele werden den bedeutendsten von den von Quernheims, Hilmar von Quernheim, getrieben haben.
Neben dem Pfandbesitz der halben Quernheimer und der Dünner Mark sowie des Amtes Reineberg eignete er sich die Holzgrafschaft in der Scheidermark eigenmächtig an und brachte 1562 auch Beck gewaltsam in seinen Besitz.7) Nach dem 1581 erfolgten Tode Hilmar von Quernheims erreichte der Graf von der Lippe als Rechtsnachfolger desselben nach langjährigem Rechtsstreit mit dem Fürstbischof von Minden, dass ihm durch kaiserliches Mandat Ende 1593 sowohl der Besitz der Ulenburg als auch der aller durch Hilmar auf recht- oder unrechtmäßige Weise dazu gebrachten Zubehörstücke übertragen wurde.8)
Hierdurch erhielten alte Beziehungen Lippes zu unserer Heimat eine neue Festigung (siehe unter Häver).
Die Verflochtenheit der Familie von Quernheim mit der Geschichte der Quernheimer Mark, mit der sie den gleichen Namen trägt, und die heute ihrem wesentlichen Umfange nach die neue Gemeinde Kirchlengern bildet, ihre Bedeutung als mutmaßlicher Stifter des wahrscheinlich eben darum nach ihr benannten Klosters Quernheim, auf dessen Gründung die ältesten Beziehungen unseres Heimatgebietes zu Lippe durch Belehnung seiner Grafen mit der Schutzherrschaft über dasselbe seitens des Lehnsherrn des Fürstbischofs zu Osnabrück zurückzuführen sein werden, sowie ihr ausgedehnter Grundbesitz in den Bauernschaften Lengern, Quernheim und Häver, die ehedem das Kirchspiel Kirchlengern bildeten,9) als es gerechtfertigt erscheint, die Erinnerung an die Familie von Quernheim durch Aufnahme ihres Wappens in das Wappen der Gemeinde Kirchlengern lebendig zu erhalten.
Zur neuen Gemeinde Kirchlengern gehören neben den früheren Gemeinden des Amtes Kirchlengern der Ortsteil Südlengern-Dorf der früheren Gemeinde Südlengern, die zum früheren amt Ennigloh gehörte. Schließlich ist auch ein kleiner Teil der früheren Gemeinde Spradow, ebenfalls früher zum Amt Ennigloh gehörig, der Gemeinde Kirchlengern zugeordnet worden.
Es ist der einmütige Wille des Rates der neuen Gemeinde Kirchlengern, trotz dieser Zuordnung das frühre Amtswappen als Gemeindewappen zu führen.

1) Gutsarchiv Eckendorf bei Heepen, Rep. XIV, Nr. 32.

2) Staatsarchiv Münster (St.A.M.) Stift Quernheim Akten (St.Q.A.) Nr. 100, Holzgerichtsprotokolle aus den Jahren 1548 und 1584 bzw. Nr. 101, Bl. 8 ff., Bericht über 1548 abgehaltenes Holzgericht. Gutsarchiv Eckendorf, Rep. XIV Nr. 32, Holzgerichtsprotokolle aus den Jahren 1616 und 1690. S. a. St.Q.A. Nr. 100 Bl. 1 - 10, "Markett Regester der Quernheimer Markett Ao. 1630 den 6/16 September."

3) Der ursprünglich erste Namensträger ist urkundlich nicht festzustellen, dass aber Beziehungen der Einzelnen zueinander bestanden haben, ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist anzunehmen, dass die Familie von Quernheim nach der in Westfalen bestehenden Regel vom Lande, vom Besitz ihren Namen erhalten hat. Kollmeyer, "die Gründung des Klosters Quernheim", erkennt diesen Besitz in der nach ihm ältesten Ansiedlung der Klosterbauerschaft, dem aus weit vorkarolingischer Zeit stammenden Ur- oder Meierhof, der an der Stelle des späteren Klosterhofes entstanden sei. Das Dorf Großen-Quernheim sieht er als eine erst im 12. Jahrhundert entstandene Neuordnung an, die sich die von Quernheims bei der Klostergründung als Vorbehalt zurückbehalten hätten, und der darum der alte Name Quernheim zugelegt sein könnte. Von anderer Seite, Griese, "Bünde und die Dörfer und Bauernhöfe im Elsetal" wird dagegen behauptet, dass der zur Klostergründung gestiftete Hof ein von den Franken außerhalb der altsächsischen Dorfgemeinschaft Quernheim angelegter Meierhof sei, dessen Landbesitz nicht mit den der Dorfgenossen in Gemengelage auf dem Quernheimer Esch, "sondern wie aus der Mark herausgeschnitten in einem Komplex für sich" - "Stiftsche Feld" genannt - läge. Die Familie dieses Hofe aber habe sich nach der in der Nähe liegenden altsächsischen Siedlung "Quernheim" von Quernheim genannt. Ist der ersten Ansicht entgegenzusetzen, dass Großen Quernheim, wie eine Beachtung der Flurkarte von 1826 zeigt, eine altsächsische Siedlung sein wird, so der anderen, dass Großen Quernheim einen eigenen Meyerhof gehabt haben muss, denn in einem Bericht über ein 1548 abgehaltenes Holzgericht, St.Q.A. Nr. 101, Bl. 12/13, 15 heißt es: "de erfexen der quermer marke dat synt de meyerhoff tho groten quernheim, de coldehoff und de meyerhoff tho heuer, dusser houe arfheren de synt de Erfexen".
Nach derselben Nachricht gehörte aber der Meyerhof zu Gr. Quernheim von v. Quernheim zu Behme, der Coldehof dem Kloster und der Meyerhof zu Häver je zur Hälfte dem Kloster und Jasper von Quernheim. Hiernach ist es unmöglich, dass der zur Klostergründung gestiftete Hof bzw. Meyerhof mit dem zur Dorfgenossenschaft Großen Quernheim gehörenden Meyerhof, der 1548 noch im Besitz der Familie v. Quernheim zu Behme stand, identisch sein kann.

4) Behme gehört der Familie v. Quernheim bereits 1451. Jasper und Gerd von Q. schufen 1581 durch Teilung des Stammgutes die Güter Ober- und Niederbehme. Hilmar Erich v. Q. zu Niederbehme, Sohn des am 9.1.1735 verstorbenen Philipp ernst v. Q., brachte Oberbehme durch Kauf von den Söhnen Ww. v. Cornberg, geb. Klar von Quernheim, an sich und vereinigte so die Lehen wieder in einer Hand. S. v. Bruch, "Die Ritterspitze des Fürstentums Osnabrück," S. 389. Steinlacke war also 1735 im Besitze v. Quernheim, Oberbehme blieb es bis 1827. Zu Beck werden die v. Qs. 1452 zuerst genannt. Sie werden es wohl weit früher besessen haben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Ursprung Ulenburgs auf Güterteilung durch zwei Brüder v. Q. (1438) zurückzuführen ist und dass der im Lagerbuche des Fürstentums Minden von 1682 in der Bauerschaft Häver den Gütern Beck und Ulenburg zurerechnete Besitz ursprünglich als ungeteiltes Lehen der Abtei Herford der Familie v. q. zu Beck allein gehörte. Beck wird 1605 durch Brüder v. Q. an den Herzog Alexander v. Holstein-Sonderburg verkauft. Zu Ulenburg wird zuerst, 1441, Johann v.Q., genannt. 1581 stirbt Hilmar v. Q., Besitzer der Ulenburg, ohne Kinder. Dr. jur. Freiherr von der Horst, "Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden"; Dr. Fr. Blomeyer, Haus Beck, "Wie die Quernheimer ihre Güter Ulenburg und Beck verlieren", XXVIII. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg zu Bielefeld.

4a) St.A.M., Kriegs- u. Dom.Kammer Minden XXXVII 29/30, Lagerbuch des Fürstentums Minden v. 1682, Vogtei Quernheim.

5) S. Anmerkung 3).

6) St.A.M., St.Q.A. Nr. 101, Bl. 10.

7) Dr. Fr. Blomeyer, Haus Beck, "Wie die Quernheims ihre Güter Ulenburg und Beck verlieren", S. 8/9 ff.

8) Das. S. 14 ff.

9) Prof. Gellinghaus vermutet in der Kirche zu Kirchlengern eine Eigenkirche derer v. Quernheim. Ravensberger Blätter für Geschichte, Volks- und Heimatkunde Nr. 11/12, 1917. Vergl. dazu Studienrat W. Sauerländer, Bielefeld, "Germ. Eigenkirche in Ravensberg" in "Unsere Heimat", Beilage z. HS. Volksblatt für Westfalen, Jahrgang 1935.