Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde

Das Wappen zeigt in Gold den märkischen Würfelbalken in Silber und Rot, die Rose des Kirchspiels Wiblingwerde und ein blaues Wellenband.

Auszug aus dem Heimatbuch von Nachrodt-Wiblingwerde vom 08.September 1984

Wappen, Flagge und Siegel der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde

Am 17.Oktober 1935 erteilte der Oberpräsident der Provinz Westfalen in Münster der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde auf deren Gesuch hin das Recht, ein Wappen zu führen
Die Anregung ging von Geheimrat Dr. Thomeé in Verbindung mit Professor Otto Hupp aus. Schwierigkeiten oder auch nur Rückfragen gab es in diesem Falle nicht. Es entstand ein Wappen, das den märkischen Schachbalken, das alte Kirchensiegel und ein modernes Zeichen in überzeugender Weise vereinigte. In der Begründung heißt es: „Die Rose ist dem Siegel der Kirche in Wiblingwerde, der höchstgelegenen, wohl auch ältesten im Kreis Altena entnommen. Auf die historische Unrichtigkeit der „ältesten Kirche“ sei hier nicht näher eingegangen; sicher gehört sie zu den ältesten im wesentlichen Sauerland. Das Wellenband weist auf die Lenne hin, den Fluss, dem Tale von Nachrodt die Gewerbetätigkeit vornehmlich ihre Entstehung und Entwicklung verdankt.“
Die Hauptsatzung sagt über Wappen Siegel und Fahne aus:
„(1) Die Gemeinde führt ihr traditionelles Wappen, genehmigt am 17. Oktober 1935 durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen.
(2) Das Wappen zeigt in Gold den märkischen Würfelbalken in Silber und Rot, die Rose des Kirchspiels Wiblingwerde und ein blaues Wellenband (die Lenne darstellend).
(3) Die Gemeindeflagge ist weiß - rot und trägt das Wappen in den unter Abs. 2 genannten Farben.
(4) Das Gemeindewappen wird auch im Dienstsiegel geführt. Es entspricht in Form und Größe dem dieser Hauptsatzung beigedrückten Siegel. Das Dienstsiegel soll bei allen Urkunden von besonderer, allgemeiner oder rechtlicher Bedeutung verwendet werden.“

Leider enthielt die Genehmigungsurkunde den vorher bereits ausgemerzten Fehler, dass der märkische Schachbalken mit Silber beginnen sollte. Es blieb tatsächlich aber bei Rot, abweichend von der Genehmigungsurkunde auch noch in der heute gültigen Hauptsatzung. Mit der vorgeschriebenen Veröffentlichung im Regierungsblatt war der Vorgang abgeschlossen.
Walter Hostert