Sachsen

Direktionsbezirk (früher):
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Stadtteil Ebersbach

Am 14. März 1938 erhält Ebersbach durch den Reichsstatthalter Mutschmann die Berechtigung, ein Stadtwappen zu führen. Wahrscheinlich wurde aber schon um 1720 ein Bildsiegel auf amtlichen Schriftstücken benutzt.
Es zeigt einen hinter einem Baum im Wasser stehenden Eber, über ihm flattert ein Vogel. In früherer Zeit wurde er als Rabe gedeutet, wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Spreequelle am Kottmar, welche auch Rabenbrunnen genannt wurde, später als Taube. Darüber stand der Schriftzug „Gemeinde Ebersbach(Sa.)“. Nach der Stadtverleihung wurde er 1925 in „Stadt Ebersbach (Oberlausitz)“ umgewandelt.
In den Jahren 1839 bis 1877, als sich Ebersbach in zwei selbstständige Gemeinden Alt- und Neuebersbach auflöste, wurden in Amtshandlungen nur einfache Namenssiegel verwendet. Nach der Wiedervereinigung 1877 bis 1880 kam das alte Bildsiegel wieder in Gebrauch. Danach wurde ein neues Siegel angefertigt, welches bis zur Wappenverleihung benutzt wurde.
Seit 1938 führt die Stadt Ebersbach die Farben schwarz-gold. Im Stadtwappen schreitet der schwarze Eber auf grünem Schildfuß, in welches ein goldenes Wasserband eingelegt ist.
Nach alten Überlieferungen haben sich früher Eber im Dorfbach umhergetrieben und könnten als Vorlage zum Bildsiegel gedient haben, welches dann als Stadtwappen übernommen wurde.
Ob der Ortsname Ebersbach vom Eber oder von der mundartlichen Bezeichnung „äber Baach“ abgeleitet wurde, ist nicht nachzuweisen. Am wahrscheinlichsten ist die Ableitung von einem Personennamen, Siedelführer Eberhard.

Stadtchronik Ebersbach/Sa.

(Nach Aufzeichnungen von W. Andert)