Niedersachsen

Gemeinde Obernfeld

In Blau über rotem Silberfuß ein schreitender, rot bezungter und rot bewehrter goldener Löwe mit erhobener rechter Vorderpranke; im Schildfuß eine an den 4 Enden zugespitzte silberne Kreuzblume.

Das Hauptmotiv, der Löwe, geht auf das Siegel des Herzogs Heinrich des Wunderlichen zurück, der 1290 Obernfeld Zollfreiheit in Duderstadt gewährte und 1320 weitere Privilegien für seine Hörigen in Obernfeld besiegelte.

In Erinnerung an die Äbtissin Agnes II von Quedlinburg, die Ackerland in Obernfeld erwarb, wurde die Kreuzblume aus ihrem Siegel gewählt. Eine 1184 ausgestellte Urkunde besiegelte den Erwerb des Landes und ist damit der älteste schriftliche Nachweis über den Ort Obernfeld.

Das Wappen wurde durch den niedersächsischen Minister des Inneren am 24. September 1951 genehmigt.