Niedersachsen

Stadt Norderney

In Silber über zwei blauen Wellenbalken auf einer silbernen Düne ein schwarzes Kaap.

Das Kap von Norderney- Seezeichen und Wappensymbol
Seit ältester Zeit dienten für die Schiffahrt markante natürliche Punkte des Festlandes und der Inseln als wichtige Orientierungshilfe. Hinzu kamen gut sichtbare hohe Gebäude wie Kirchtürme, Schlösser, Burgen und Windmühlen.

Älteste Beschreibungen der markanten Erkennungsmerkmale der Ostfriesischen Inseln mit ihrer Dünenansicht und Gebäuden (Kirchen, Mühlen) stammen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Inselsilhouette (eine sogenannte Vertoonung) von Norderney wird erstmalig auf einer 1558 erschienenen „Caerte van der Oosterse See“ des Cornelis Anthonisz abgebildet. Sie zeigt auf dem Westende der Insel einen hohen Turm, der die Dünenkette überragt. Es handelt sich um die Kirche der Insel, welche erstmalig in einem 1568 erschienenen dänischen Segelhandbuch „als gut erkennbar“ erwähnt wird. Dieser Turm diente wahrscheinlich zunächst als Zufluchtstätte bei Sturmfluten und vor seeräuberischen Überfällen sowie als Lagerplatz für Strandgut.
Der Turm ist sicherlich älter als das Jahr der ersten schriftlichen Erwähnung und wurde erst später zum Kirchenraum ausgebaut. Auch in späteren Vertoonungen und Beschreibungen bleibt der Kirchturm das markante Merkmal der Insel Norderney.

Dort, wo natürliche Erkennungsmerkmale und auffällige Gebäude fehlten, wurden sie durch künstliche Seezeichen ersetzt, die mit dem Oberbegriff „Baken“ bezeichnet wurden. Die ältesten Hinweise auf künstliche Seezeichen beziehen sich auf das Auslegen von Tonnen und Aufstellen von Kapen in der Weser und Elbe. Auf Veranlassung des Grafen von Ostfriesland, Enno II., wurden 1539 für die Sicherung der Schiffahrt nach Emden auch an der Ems erste Seezeichen errichtet. Tonnen markierten das Fahrwasser der Westerems, und als Wegweiser und Peilpunkte wurden zwei Kapen auf der benachbarten niederländischen Insel Rottum errichtet. Als Kap (niederl. kaap) wird ein landfestes Seezeichen an weit sichtbarer Stelle einer Küste, z. B. auf einer hohen Düne stehend, bezeichnet. Es handelte sich um zumeist große turmartige Balkengerüste, die schon von weitem angepeilt werden konnten. Weitere Kapen errichtete die Stadt Emden auf der im 18. Jh. untergegangenen Insel Bant, 1634 auch auf Borkum und vorübergehend auch auf Juist.

Zum Seezeichendistrikt der Stadt Emden gehörten im 16. Jahrhundert die Wester- und Osterems mit Westerbalje. 1583 wurden auch die östlich der Ems gelegenen Seegaten zwischen den Inseln markiert, ebenso das westlich der Ems gelegene Wattfahrwasser.

Das Norderneyer Seegat wurde im Gegensatz zum Busegat, zur Akkumer Ee und Harle in älterer Zeit nicht betonnt. Erst zum Ende des 16. Jh. hin wurden auch im Seegat vorübergehend Tonnen ausgelegt. Im Gegensatz zum Busegat - dem Seegat zwischen den Inseln Juist und Buise - wies das Norderneyer Seegat widrige Fahrwasserverhältnisse auf und war für größere Seeschiffe nicht passierbar - das Seegat deshalb für die Küstenschiffahrt zunächst nur von untergeordneter Bedeutung. Dies änderte sich, als mit dem Verschwinden der Insel Buise auch das Busegat versandete. Die veränderten hydrologischen Bedingungen führten zu einer Vertiefung der Rinne im Buise - Watt und im seewärtigen Bereich des Seegats, wodurch es auch für größere Seeschiffe passierbar wurde. Nach 1735 verlief der gesamte Schiffsverkehr durch das östlich der ehemaligen Insel Buise gelegene „Seloch bei Norderney“ und wurde für die Kleinschiffahrt zum wohl wichtigsten Durchlaß zwischen Watt und offener See.

Der zunehmende Schiffsverkehr erforderte eine verbesserte Markierung der Fahrrine. In einer Beschreibung des Emder „Tonnenboyer“ heißt es dazu:

„Das Norderneyer Seegat ist an seinem östlichen und westlichen Ende durch zwei vollständige und gute Treibbaken gekennzeichnet, die mit Steinen und neuen Ketten wohl versehen sind. Im Seegat findet man bei Niedrigwasser zwölf bis vierzehn Fuß Lotungstiefe. Es ist eine viertel Meile lang und ein Schiff vermag darin zu kreuzen. Der Kurs nach See ist WNW. Der Strom zieht direkt hindurch.“

Eine fortlaufende Betonnung des Norderneyer Seegats erfolgte erst ab 1837, nachdem regelmäßige Schiffsverbindungen des Seebäderdienstes mit Hamburg und Bremen aufgenommen wurden.

Die Inseln Norderney und Langeoog ähnelten sich sehr stark von See her. Zur besseren Unterscheidung bat die Kaufmännische Deputation zu Emden im Jahr 1848 bei der hannoverschen Regierung um die Aufstellung von Kapen. Ein Jahr später wurde in gleicher Sache der Bremer Senat bei der Regierung vorstellig. Jetzt erst wurde Wasserbaudirektor Kettler in Emden mit dem Entwurf der Seezeichen beauftragt. Er entwarf ein pyramidenförmiges Balkengerüst von ca. 12 m Höhe, mit einer quadratischen Basis von 5 Metern Seitenlänge. Für beide Inseln wurde wohl die gleiche Konstruktion gewählt, das Norderneyer Kap erhielt aber zusätzlich ein Dreieck als Topzeichen. Diese Unterscheidung erwies sich als unzureichend. Beide Kapen zeigten sich aus der Ferne als turmartige Spitzen.

Der Preis für das Norderneyer Kap betrug 478 Reichstaler, davon 309 Taler Materialkosten, 103 Taler Lohn und 66 Taler für den Transport und sonstige Ausgaben. Angefertigt wurde das Kap vom Auricher Zimmermeister C.G. Kiltzer.

Das Norderneyer Kap wurde im Westen der Insel nahe dem Ort errichtet, das Langeooger Kaap im Osten der Insel. Der Standort auf Langeoog war ungünstig gewählt und das Kap wurde deshalb auf das Westende der Insel umgesetzt und nahebei ein baugleiches Kap errichtet. Wie für das Langeooger,so trifft auch für das Norderneyer Kap zu, daß es aus etwa vier Meilen Entfernung vom Lande erkennbar war, was einer Distanz von mehr als 7 Kilometern entspricht. „Andere Schiffer sahen es (das Langeooger Kap) zwei Meilen diesseits Helgoland, das acht Meilen vom Westende der Insel Langeoog entfernt liegt.“

Das Kap war nicht allein Erkennungsmerkmal der Insel Norderney, sondern vorrangig Peil- objekt zur Bestimmung der Position und Ansteuerung in das Seegat. In einer amtlichen Segelanweisung von 1866 heißt es dazu:

“Um in das Norderneyer Seegat, auch Noderneyer Tief genannt, einzulaufen, bringt man die Bake auf Norderney in SzW und verfolgt diesen Kurs so lange, bis man die Marienhöhe in SWzS peilt. Dort, kaum 1 ½ Seemeilen von der Bake entfernt, pflegt in 1 ½ Faden Tiefe eine schwarze Tonne zu liegen. Von hier aus segelt man SWzW, bis die Kirche der Stadt Norden rechts von der Marienhöhe frei hervor tritt. Steuert dann SzW und, sobald die Bake rechts von der Kirche zu Norderney zu sehen ist, SzO. Dabei behält man die Kirche zu Norden etwas an Steuerbord, so lange, bis man die Bake in NO peilt. Die Fahrt geht von dort an der Südseite der Strauchbaken entlang nach der östlich her gelegenen Reede.“

Wegen Baufälligkeit wurde das Kap 1870 abgerissen und an gleicher Stelle auf der ca. 15 Meter hohen Düne ein massiver steinerner Bau errichtet. Dazu waren 36700 Ziegelsteine und 122 Kubikfuß Kiefernholz erforderlich. Konstruktion mit Abmessungen: Aus sechs Pfeilern von 8,62 m Höhe errichteter turmartiger Baukörper. Sechseckiger Grundriss, Kantenlänge 3 m. Bis zu einer Höhe von 4,30 m durch Rundbögen geöffnet. Diagonale von 5,90 m, innen von ca. 4 m. Die Wände der Pfeiler sind 79 cm stark. Oberhalb der Rundbögen ist eine Balkenkonstruktion eingelassen, auf der als Topzeichen ein auf den Kopf gestelltes Dreieck von 2,90 m Höhe angebracht ist. Die Gesamthöhe des Kaps beträgt ca.11,50 m.

Mit dem Bau der Norderneyer Wasserversorgung (Baubeginn 1889) wurde auf der Kapdüne ein 14 m hoher Lüftungsturm errichtet, welcher nach dem Bau des Wasserturms (Inbetriebnahme 1930) nicht mehr benötigt wurde. In einem Schreiben an den Provinzialkonservator in Hannover beklagte Bürgermeister C. Lührs den schlechten Zustand des Kaps und unterstellte dem Wasserbauamt in Norden mangelndes Interesse an der Unterhaltung des•Kaps, „weil unser neuer Wasserturm viel besser und viel weiter kenntlich sei und das Kap überflüssig mache“. Die Bauverwaltung erwiderte darauf, daß sie das Kap mit einer neuen Klinkeraußenwand verkleiden will. „Das Bauwerk bleibt in seiner alten Form bestehen. Die Düne soll abgesperrt werden.“ Über den Abbruch des Entlüftungsturms sollte auf der nächsten Sitzung der „Kommission für die technischen Betriebe“ befunden werden.

Die „Nordemeyer Badezeitung“ berichtete darüber:

„Das Kap. Das alte See- und Heimatzeichen, unser schwarzes Kap, das infolge der. Witterungseinflüsse reparaturbedürftig geworden war, soll jetzt gründlich überholt werden. Jeder Heimatfreund wird diese Nachricht freudig begrüßen, zumal das historische Seezeichen im Norderneyer Wappen verankert ist. - Das Wasserbauamt Norden hatte diese Reparatur unter (….) vier Firmen ausgeschrieben (….) Bemerkt sei noch, daß die Wasserbauverwaltung sämtliches Material liefert.“

Die Bauverwaltung entschied sich jedoch für den völligen Abriß des Seezeichens:

„Das schwarze Kap, das alte Heimatzeichen ist von der Bildfläche verschwunden, nur ein Gerüst steht noch an seiner Stelle. Bei Inangriffnahme der Grundreparatur stellte es sich heraus, daß hier nur ganze Arbeit am Platze sei, da der Zahn der Zeit dem alten Seezeichen zu sehr zugesetzt hatte. Nun wird das Kap wie ein Phönix aus der Asche aus Hartklinker neu erstehen und wohl noch mancher Generation von hoher Düne herab den stummen Gruß entbieten.“

Gleichzeitig begann man damit den Entlüftungsturm auf der Kapdüne abzureißen, wobei zunächst auch an eine Sprengung durch das auf der Insel übende Marine - Artillerie - Kommando gedacht war. Dieser Plan wurde verworfen, „da die Truppe für die durch die Sprengung bzw. Umlegung eventl. entstehender Schäden nicht aufkommen wollte. Um eine Gefährdung des Kaps zu verhüten, wären auch umfangreiche Abdeckungsmaßnahmen notwendig gewesen. Nun wird der Turm abgebrochen und werden dadurch diejenigen in dem Glauben bestärkt, die die Sprengung des Turmes für einen Aprilscherz hielten…“

Unter dem 26. April 1930 wurde in der Akte vermerkt: „Das Kap ist wieder neu aufgebaut.“

Im Januar 1940 beantragte die Bauleitung der Luftwaffe den Umbau des Kaps für militärische Zwecke, wogegen die Gemeinde Norderney heftig protestierte. Die genehmigende Behörde - das Wasserstraßenamt Norden - sah sich jedoch außerstande den Antrag abzulehnen, „da die Bauleitung der Luftwaffe auf Grund der Bestimmungen des Wehrleistungsgesetzes in der Lage ist, die Erlaubnis zur Inanspruchnahme des Seekaps zu erzwingen.“ Die am 20. Januar erteilte Erlaubnis beschränkte die Nutzung „für die Dauer des Kriegszustandes“, zudem wurde die Bauleitung dazu verpflichtet, den alten Zustand des Kaps wiederherzustellen. Während des Krieges wurde das Kap als Flakbeobachtungsstelle verwendet und dazu die Holzkonstruktion und das Topzeichen abgebaut. Nur wenige Monate nach Kriegsende beantragte der von der alliierten Militärregierung eingesetzte Bürgermeister C. Lührs die Wiederherstellung des Seezeichens. Im Dezember des Jahres teilte die Bauverwaltung mit: „Die Wiederherzustellungsarbeiten an dem Seekap auf Norderney werden in diesem Winter im Eigenbetrieb ausgeführt werden.“ Im März des folgenden Jahres war das Norderneyer Kap wiederhergestellt.

Im Januar 1926 forderte der Landkreis Norden die Gemeinde Norderney auf, bis zum 15. Februar den Abdruck eines neuen Siegels vorzulegen. Nach 1919 führte die Gemeinde den preußischen Adler im Siegel, der nach dem geltenden preussischen Verwaltungsrecht grundsätzlich nur von staatlichen Behörden geführt werden durfte. Bürgermeister C. Lührs hatte in der Schublade bereits verschiedene Entwürfe und Skizzen liegen, die der Künstler G. E. Baumann aus Rüstringen gefertigt hatte. Dieser schrieb im August 1924 an Lührs: „Es war mir ein wahres Vergnügen immer neue Ideen für das Wappen zu Papier zu bringen.“ Baumann erwähnt in diesem Schreiben sechzig Entwürfe, die er in drei Wochen zeichnete. „Hauptmotiv ist natürlich immer das Wasser und das Kap und dadurch sind auch die Farben gegeben." Baumann wird damit zum Ideenträger des späteren Norderneyer Wappens und der Stadtflagge. Fünf Jahre später - der Kontakt mit Bgm. Lührs war zwischenzeitlich verlorengegangen - wurde das Engagement Baumanns mit 50 Reichsmark belohnt.

Die Entwürfe Baumanns wurden noch im Januar 1926 dem Gemeindeausschuß vorgelegt. „Die vorgelegten Entwürfe können die unbedingte Zustimmung des Gemeindeausschusses nicht finden“, heißt es dazu in einem Vermerk des Bürgermeisters vom 20.3.1926. Nunmehr wurde der Gemeindevorstand ermächtigt, „einen endgültigen Entwurf unter Heranziehung der einheimischen Künstler anfertigen zu lassen.“ Dazu wurden die Maler Poppe Folkerts, Hans Trimborn und Otto Schiemann vorgeladen. Gleichzeitig bat der Gemeindevorstand das Staatsarchiv Aurich um fachliche Beratung und Überprüfung der Wappenvorlagen - vor allen Dingen auch um Mitteilung, ob in den Archivalien Hinweise auf frühere Siegel oder Wappen von Norderney vorhanden sind. Dazu wurde auch das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem herangezogen. Dies teilte jedoch mit: „Zu Vorschlägen auf Grund der hier wieder mitgesandten Entwürfe halten wir uns nicht für befugt; die zuständige Stelle für alle Entscheidungen derart ist vielmehr der Minister des Innern bezw. der Regierungspräsident (….) Im übrigen empfiehlt sich bei der Schaffung neuer Wappen möglichste Einfachheit.

Im September erhielt der vom Regierungspräsidenten herangezogene Gutachter, Oberbaurat Eggeling in Aurich, die Wappenentwürfe. Die Begutachtung verzögerte sich bis Ende 1927, da Eggeling „mit den Plänen für die Ausgestaltung des Bades stark in Anspruch genommen ist.“ Nach wiederholter „ergebenster Erinnerung“ und mit Dank für die „Mühewaltung“ wurde endlich im Februar 1928 von Eggeling ein Entwurf für das zukünftige Norderneyer Wappen/Siegel ausgewählt. Denn am 15. Februar hatte der Landrat nach zahlreichen Aufforderungen verfügt, „das alte Siegel außer Gebrauch zu nehmen und gegebenenfalls vorläufig ersatzweise ein anderes Siegel ohne den Preußischen Adler zu beschaffen.“

„Auf ausdrücklichem Wunsch des Gemeindeausschusses“ lieferte Poppe Folkerts die letzte Fassung für das Stadtwappen. Dieser Entwurf enthielt zunächst neben dem Kap noch drei fünfzackige Sporenräder, welche das Wappensymbol des Norder Häuptlingsgeschlechtes Idzinga waren und die Zugehörigkeit der Insel zum Norderland dokumentieren sollten. Am 20. Februar 1928 genehmigte der Gemeindeausschuß das Wappen. Poppe Folkerts erhielt für die Bearbeitung des Entwurfes 100 Reichsmark überwiesen. Im März nahm der Gemeindeausschuß auch Kenntnis von seinem Fahnenentwurf.

Dem Minister des Innern teilte die Inselgemeinde mit:

„Der Gemeindeausschuß hat nunmehr den anliegenden Entwurf gewählt, der das Kaap, auf hoher Düne stehend und von den Wogen der Nordsee umbrandet, darstellt. Das Kaap (Bake) ist ein altes Norderneyer Wahrzeichen, das vor der Errichtung eines Leuchtturms auf der Insel den Schiffern und Fischern Wegweiser war. Wir bitten um Genehmigung(….) Falls eine Genehmigung auch für die Fahnenentwürfe notwendig ist, erbitten wir diese ebenfalls.“

Der Entwurf von Folkerts zeigt ein schwarzes Kap auf hellblauem Feld. Die Wellenbalken sind dunkelblau gehalten. Die Düne und Streifen und die Streifen zwischen den Wellenbalken sind silbern. Der Entwurf liegt zunächst als runde Kartusche vor, dann auch als Dreiecksschild mit Mauerkrone. Der Entwurf findet sowohl die Zustimmung des Geheimen Staatsarchives wie auch des Preuß. Innenministeriums. Am 10. Juli 1928 wurde der Gemeinde Norderney die Genehmigung zur Führung des Wappens erteilt.

Das Wappen wurde bis 1951 in dieser Form und Farbe verwendet. Es mußte auch nicht geändert werden, als der Landrat nach einem Erlaß des Reichsministers des Innern verfügte, daß das Hoheitszeichen des Reiches sofort aus den Wappen und Siegeln der Gemeinden und Städte zu entfernen ist. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden war das Hakenkreuz nie Bestandteil des Norderneyer Siegels. Ebenso blieb die Gemeinde Norderney ausgenommen, als im Juni 1947 für die Gemeinden des Landkreises Norden ein einheitliches Siegel erstellt werden sollte.

Aus „privatem heraldischem Interesse“ forderte im Juli 1950 Staatsarchivassessor Dr. König, Aurich, bei der Stadtverwaltung Norderney eine offizielle Beschreibung des Wappens an. Ihm war aufgefallen, „daß das schwarze Kap in blauem Felde steht, diese Farbgebung also eigentlich der heraldischen Farbregel nicht entspricht. Ebenso waren in dem Wappen zwei verschiedene Farben Blau verwendet worden. Stadtdirektor Lührs erwiderte, daß zum Wappen keinerlei Einwendungen erhoben wurden und auch der Reichskunstwart den Entwurf genehmigt hatte.

Auch Lührs kam zu dem Schluß, „daß die Farbgebung der heraldischen Farbbregel nicht entspricht“ und bat Dr. König um Änderungsvorschläge. Dieser teilte daraufhin mit: „Man könnte das Wappen unschwer mit den heraldischen Farbregeln in Einklang bringen, wenn man es wie folgt gestalten würde: In Silber über zwei blauen Wellenbalken auf einer silbernen Düne ein schwarzes Kaap.“ Dieser Änderung stimmte der Hauptausschuß der Stadt Norderney im Dezember 1951 zu. Damit entfiel bei einer Schwarz/Weiß - Darstellung des Wappens auch die Schraffur des Hintergrundes, die der Farbe Blau entspricht. Das „Metall“ Silber dagegen erscheint in der Heraldik weiß. Gleichzeitig wurde auch auf die über dem Wappenschild befindliche Mauerkrone verzichtet.

(Text aus „Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Norderney“ Nr. 5 vom 2. Januar 1998)