(LK) = Landkreis(S) = Stadt(G) = Gemeinde(SB) = Stadtbezirk(Ot) = Orts-/Stadtteil
Im geteilten Schild oben fünfmal schrägrechts Rot über Silber geteilt und unten in Silber ein roter Ring.
Das Recht zur Führung des Wappens wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg am 10.5.1949 verliehen.