Baden-Wuerttemberg

Stadt Geislingen an der Steige

In von Schwarz und Silber geteiltem Schild eine fünfblättrige, golden besamte rote Rose mit grünen Kelchblättern.

Flaggenfarben: Schwarz-Weiß.

Für die Stadt Geislingen besteht der seltene Fall, daß eine genaue Regelung der Siegel- und Wappenführung schon aus dem Mittelalter vorliegt. In der Ordnung, die Graf Ulrich von Helfenstein am 13. August 1367 seiner Stadt Geislingen gegeben hat, sind Bestimmungen über die Größe, das Wappen, die Umschrift und die Verwahrung des Siegels enthalten. Das Siegel soll kleiner sein als das große Siegel des Grafen, aber größer als dessen kleines Siegel. Es soll Schild und Helm des Grafen zeigen, jedoch mit dem Unterschied, „das zwischan dein Helm vnd dem Klainot sol stän am Kron vnd in der Cron sol der Helffant stän“. Das Stadtsiegel gibt somit das Wappen der Grafen von Helfenstein, den auf einem Vierberg (oder Dreiberg) stehenden Elefanten, samt dem aus dem Adelswappen entnommenen und nur um eine Helmkrone vermehrten „Oberwappen“ mit dem wachsenden Elefanten wieder. Die Umschrift soll nach dem Wortlaut dieser Stadtordnung „Sigillum Vniuersitatis Ciuium in Gyslingen“ lauten. Das Siegel muß vom Amtmann und zwei Richtern der Stadt in der Weise verwahrt werden, daß jeder von ihnen einen der drei verschiedenen Schlüssel zum Siegelbehältnis in Besitz hat, und somit das Siegel nur in Anwesenheit dieser drei Personen gebraucht werden kann.

Das in der Stadtordnung vom 13. August 1367 beschriebene Siegel erscheint bereits in einer am gleichen Tag ausgestellten Urkunde als der Stadt „gross Insigel“ (Durchm.: 45 mm, Umschr.: [S VNIVE]RSITATIS CIV[IVM] IN GISLINGEN). Auch nach dem Übergang der Stadt an die Reichsstadt Ulm im Jahre 1396 behielt Geislingen dieses Siegel bei. Ulm bestätigte im selben Jahr die helfensteinische Stadtordnung von 1367 mit Ausnahme des Artikels von der Steuer und billigte damit auch die Weiterführung des helfensteinischen Wappens. Abdrucke dieses 1399 und 1406 als der Stadt „gemain Insigel“ bezeichneten Siegels sind bis 1408 nachzuweisen.

Wohl auf Veranlassung der Ulmer Herrschaft wurde das Helfensteiner Wappen im 15. Jahrhundert durch das Ulmer Wappen ersetzt. Ein nur aus der Literatur bekanntes Stadtsiegel von 1422 mit der Umschrift: „S civitatis i(n) gislingen 1422“ zeigte den (von Schwarz und Silber) geteilten Ulmer Schild, wahrscheinlich schon mit der Rose. Daß die Anschaffung dieses Siegels zeitlich mit dem Neubau des Kauf- und Rathauses zusammenfällt, ist wohl kein bloßer Zufall. Alle späteren Siegel behalten das an die Ulmer Herrschaft erinnernde Siegel bei (Beispiele aus dem 18. Jahrhundert: 1) Durchm.: 28 mm, Umschr.: DIE STATT GEISLENGEN, Abdr.: 1779 - 1786; 2) Durchm.: 29 mm, Umschr.: SIGILLVM CIVIVM GEISLING, Abdr.: 1787 - 1788). Der Sinn der Rose im Geislinger Wappen ist nicht geklärt. Klemm deutet die Möglichkeit an, sie mit dem Wappen der Geislinger Familie Schmid in Verbindung zu bringen. Für Burkhardt ist sie vielleicht das Symbol der hl. Maria, der Patronin der um 1393 zur Pfarrkirche erhobenen und seit 1424 durch einen Neubau ersetzten Kapelle. Es ist aber auch möglich, daß zur Unterscheidung vom Ulmer Wappen die Rose lediglich als eine beliebte heraldische Figur gewählt worden ist.

Auf den Abbildungen des Stadtwappens in den Siebmacherschen Wappenbüchern von 1605 und 1772 ist die Schildteilung nach oben verschoben, so daß sich die rote Rose in silbernem Feld unter einem schwarzen Schildhaupt befindet. Diese Darstellung entspricht nicht der Schildteilung des Ulmer Wappens, ist aber heraldisch befriedigender, weil Farbüberschneidungen vermieden werden. Im Siebmacher von 1856 wird das Wappen mit dem Schildhaupt als altes, das Wappen mit der Teilungslinie in der Mitte des Schildes als neues Geislinger Stadtwappen bezeichnet. Für das angeblich alte Wappen mit dem Schildhaupt konnten an anderer SteIle keine Belege gefunden werden. Die Wappen auf Geislinger Stadtansichten von 1645, 1681 und aus der Zeit um 1700 geben das Wappen in der heutigen Weise wieder.

Die Zahl der Rosenblätter schwankte im Laufe der Jahrhunderte hauptsächlich zwischen vier und sechs. Die in der Heraldik übliche fünfblättrige Rose hat sich jedoch durchgesetzt.

Die älteste Darstellung des Geislinger Wappens mit dem Ulmer Schild und der Rose zeigt der Dreisitz im Chor der Stadtkirche von 1512. Wie dort erscheint es neben dem Ulmer Wappen als dem Wappen der Herrschaft am Schubartschulhaus bei der Stadtkirche mit der Jahreszahl 1565 und am ehem. Chorgitter der Stadtkirche von 1682. Im südlichen Seitenschiff der Stadtkirche ist es in einer barocken Form angebracht.

Von der im Jahre 1912 in der Stadt Geislingen aufgegangenen Gemeinde Altenstadt ist ein wohl aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammendes Schultheißenamtssiegel bekannt, das unter einer liegenden Hirschstange, die auf die Zugehörigkeit zu Württemberg deutet, den Großbuchstaben A in einem Laubkranz zeigt. Ein eigenes Gemeindewappen hatte Altenstadt offenbar nicht.