Baden-Wuerttemberg

Landkreis Karlsruhe

Das Wappen des Landkreises Karlsruhe zeigt in geviertem Schild: 1 in Gold ein roter Schrägbalken, 2 in Blau ein durchgehendes, geschliffenes silbernes Kreuz, 3 schräggerautet von Silber und Blau, 4 in Gold drei schräglinks liegende schwarze Hirschstangen übereinander.

(Verleihung: Innenministerium, 31. August 1973)

Im Zuge der Kreisreform der Jahre 1969 bis 1973 wurde die Zahl der baden-württembergischen Landkreise von 63 auf 35 verringert. Mit dem Erlass des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsreform (Kreisreformgesetz) vom 26. Juli 1971 wurde das Gebiet des Landkreises Karlsruhe durch die Zuteilung sämtlicher Gemeinden des alten Landkreises Bruchsal sowie einzelner Gemeinden der früheren Landkreise Sinsheim, Pforzheim, Rastatt und Vaihingen erheblich vergrößert.

Erstmals mit der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober 1955 waren die Landkreise berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen. In der Folgezeit wurde 1956 dem Landkreis Sinsheim, 1961 dem Landkreis Karlsruhe und 1964 dem Landkreis Bruchsal ein eigenes Kreiswappen durch das Innenministerium verliehen. Bedingt durch die kommunale Neugliederung Anfang der siebziger Jahre verloren die alten Wappen ihre Gültigkeit, so dass sich die 1973 neu konstituierenden Kreistage auf ein neues Kreiswappen verständigen mussten. Nach Beratung durch das Generallandesarchiv Karlsruhe nahm der Kreistag in seiner Sitzung vom 15. Mai 1973 ein neues Wappen an, welches durch das Innenministerium am 31. August 1973 dem Landkreis Karlsruhe verliehen wurde. In seiner Neugestaltung wurden im Kreiswappen vier der einstmals sechs im Kreisgebiet vertretenen selbständigen Herrschaften am Ende des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1803) berücksichtigt: die Markgrafschaft Baden (Schrägbalken), das Fürstbistum Speyer (Kreuz), die Kurpfalz (Raute) und das Herzogtum Württemberg (Hirschstangen). Gemäß ihrem Anteil am Kreisgebiet erfolgte auch die Zuordnung auf dem Wappenschild (vom Wappenträger aus gesehen von rechts oben nach links unten). Keine Berücksichtigung im Wappen fanden die ehemaligen Gebiete der Reichsritterschaft und der hessische Anteil am Kondominatsort Kürnbach, der erst 1905 ganz an das Großherzogtum Baden gelangte.

(Literatur: Landkreisordnung für Baden-Württemberg: Handkommentar; Stuttgart/München/Hannover. Herwig John: Wappenbuch des Landkreises Karlsruhe; hg. vom Landkreis Karlsruhe, Karlsruhe 1986, Seite 48–53).


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landkreises Karlsruhe finden Sie auf dieser Wappenübersicht.