Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Hundheim (Külsheim)

Im schräggeteilten Schild oben in Blau ein springender silberner Windhund, unten in Silber ein achtspeichiges rotes Rad.

Hundheim gehörte schon 1582 zum kurmainzischen Amt Külsheim und teilte dessen Schicksale auch unter dem Fürstentum Leiningen (1803 bis 1806) und unter dem Großherzogtum Baden. Nach Auflösung des Amts Külsheim auf 23. Dezember 1813 kam die Gemeinde zum Amtsbezirk Wertheim, wurde am 1. Mai 1841 dem Bezirksamt Tauberbischofsheim und am 8. September 1849 wieder dem Bezirksamt Wertheim zugeteilt. Seit Aufhebung des Bezirksamts Wertheim durch das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 zählt Hundheim zum Landkreis Tauberbischofsheim.

Schultes, Gericht und gantze Gemein zu Huntheim baten am 20. Dezember 1580 den Külsheimer Keller Johann Erstenberger um Besiegelung ihrer in einer Streitsache mit der Grafschaft Wertheim ausgestellten Urkunde, dieweil wir aigen Sigil nit gebrauchen. Noch 1668 war das Dorfgericht dem Amtsverweser zu Külsheim unterstellt, der neben dem Amtskeller auch weiterhin für die Beglaubigung der Urkunden zuständig blieb. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts bediente sich die Gemeinde eines Siegels ohne Umschrift, dem das Mainzer Rad, beseitet von den beiden Großbuchstaben HH (= Hundheim), eingraviert war. Ein Abdruck findet sich auf dem von den Hundheimer Einwohnern am 14. August 1811 unterschriebenen Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung. Ab etwa 1830 verwendete die Gemeinde ein GERICHTSSIEGEL DER GEMEINDE HUNDHEIM (es zeigt von einem Blumenkranz umgeben nur diese Inschrift). In den Notizen des Wertheimer Gewerbeschullehrers Fries von 1842 finden sich als Hundheimer Wappen nur die beiden nebeneinander gestellten und miteinander verbundenen Großbuchstaben HH. Zur Besiegelung wichtiger Gemeindeschriften verwendete die Gemeinde um diese Zeit einen Lackstempel ohne Umschrift, der das Mainzer Rad mit sieben eigenartig gekrümmten Speichen zeigt.

Nach der Mitte des 19. Jahrhunderts benutzte die GEMEINDEVERWALTUNG HUNDHEIM einen ovalen Farbstempel mit dieser Inschrift und anschließend bis 1919 einen Farbstempel mit dem Großbuchstaben H im gekrönten Schild.

Bei der Überprüfung der Gemeindewappen des chemaligen Bezirksamts Wertheim nahm die Gemeinde Hundheim im Jahre 1919 folgendes Wappen an: in Rot ein silbernes Rad mit sieben (stark gekrümmten) Speichen.

Hans Bischof, der Bearbeiter der 1964 erschienenen Ortsgeschichte von Hundheim, ermittelte einen heute auf Külsheimer Gemarkung stehenden Bildstock mit der Inschrift: „1607 hat Linhart Bischof von Hunten dis Bilt Got zu Ehren aufgericht.“ Unter der Inschrift befindet sich ein Wappen, das im Schild einen springenden Hund zeigt. Der Gemeinderat äußerte den Wunsch, in das Gemeindewappen einen springenden Hund aufzunehmen und so auf das historische Herkommen und den Ortsnamen hinzuweisen. Das neue Wappen ist so ein „redendes“, den Ortsnamen symbolisierendes Wappen. Mit Erlaß des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 24. Juli 1964 Nr.31/Hundheim/2 ist der Gemeinde das Recht zur Führung des neuen, eingangs beschriebenen Wappens verliehen worden.