
In Blau zwei übereinander schreitende rot-bewehrte und -gezungte goldene Löwen.
Das Wappen ist dem Nass. Gemeindesiegel seit 1816 nachempfunden, am 21.5.1940 als Ortwappen genehmigt, seit 1971 Stadtwappen.
Begründung nach dem Hessischen Wappenbuch: Das SIEGEL HENNER GERICHT (Abdrücke 1558-1630), das im Siegelfeld über dem diezischen Schild den Höhner Kirchenpatron zeigt, hat den drei Gerichten des Stuhlgebiets (Rennerod, Salz und Rotenhain), dessen Landgericht seinen Sitz in Rennerod hatte, gemeinsam gedient (s. Höhn-Urdorf).
Als sich in den 30-er Jahren des 17. Jahrhunderts die beiden anderen Gerichte eigene Siegel schufen, wurde das oben beschriebene Höhner Siegelbild in das 1637 entstandene Siegel RENDENRODER GERICHTS (Abdrücke bis 1655, Siegelstempel erhalten) übernommen.
Nachdem in der großherzoglich-bergischen Zeit (1806-1813) die Mairie Rennerod ein Siegel mit dem napoleonischen Adler geführt hatte, beschränkten sich die Gemeindesiegel seit 1816 auf den diezischen Schild. Dieser Schild der ursprünglichen Landesherren (der 1388 ausgestorbenen Grafen von Diez) wurde nach einem Entwurf von Otto Hupp als Gemeindewappen am 21. 05. 1940) amtlich verliehen.
Die Haltung der Löwen, wie sie die Siegel zeigen, wurde mit Recht belassen, obwohl die Diezer Wappen-Tiere als herschauend bekannt sind. In der Farbgebung ist die seit 1564 bestandene nassauische Landesherrschaft zum Ausdruck gebracht.