Baden-Wuerttemberg

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Orte nach Behördenaufbau
Beschreibung der Wappen der Stadtteile der Stadt Boxberg

Stadtteil  Angeltürn

Stadtteil Angeltürn
In silber auf grünem Boden ein roter Tortum,
Schultheis, Bürgermeister und ein ganz Gericht zu Angerthal besaßen schon 1611 ein eigenes Siegel. Es zeigt den Torturm mit der Umschrift S. ANGELDVRN. AD. 1611. Doch scheint das Recht der Gemeinde zur Siegelung der von ihr ausgestellten Urkunden ziemlich beschränkt gewesen zu sein. Auf einem für Hans Apfel zu Angeltürn 1625 ausgestellten Geburtsbrief findet sich der Vermerk, daß aus Mangel eigenen Siegels der Ortsherr Philipp von Dienheim um Besieglung gebeten wurde. Ein ähnlicher Vermerk fehlt auf dem 1598 für Leonhard Silberzahn ausgestellten und von Albrecht v. Dienheim beglaubigten Geburtsbrief. Später, wie für 1685 belegt, versah der von der Herrschaft eingesetzte Vogt die Gemeindeurkunden mit seinem Siegel.
Zur Unterscheidung der jüngeren Linie der Freiherren von Fick zu Ammertal (Bayern) vermehrte die in Angeltürn seßhafte ältere Linie ihr Wappen mit dem Angeltürner Torturm im Mittelschild. Andererseits nahm die Gemeinde Embleme aus dem Wappen der Ortsherrschaft in das Gemeindewappen auf. So läßt sich aus dem sonst undeutlichen Abdruck des Gemeindesiegels unter dem Vollmachtsformular zur Gemeinds-Huldigung vom 14. August 1811 neben der Jahreszahl 1796 ein Schwan erkennen.
Das GERICHTSlEGEL ZU ANGEL THURN mit dem Torturm und der eingravierten Jahreszahl 1831 zeigt außerhalb des Schildes, doch innerhalb der inneren Kreislinie, oben einen mit drei Sternen belegten Querbalken, unten vorne einen Schwan, hinten einen Löwen. Die weiteren Embleme aus dem freiherrlichen Wappen verschwanden mit Ausnahme der drei über dem Schild angebrachten Sterne gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Gemeindewappen.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs nahm der Gemeinderat am 23. Januar 1923 das Wappen in der heutigen Form an.

Stadtteil  Bobstadt

Stadtteil Bobstadt
Unter goldenem Schildhaupt, darin die schwarze Jahreszahl 1367, in Rot eine silberne Glocke.
Bei der Überprüfung der Siegel und Wappen der Gemeinden des Amtsbezirks Boxberg im Jahr 1922 schlug das Generallandesarchiv der Gemeinde die Annahme des heutigen Wappens vor. Es weist auf die 1367 von Meister Conrad von Würzburg gegossene Glocke in der Bobstadter Kirche. Am 18. Januar 1923 nahm der Gemeinderat das Wappen an.

Stadtteil  Epplingen

Stadtteil Epplingen
In Rot ein goldener Rechen, beseitet von zwei abgewendeten silbernen Sicheln mit goldenem Griff.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivars nahm der Gemeinderat am 10. Juni 1923 das heutige Wappen an. Es soll auf die landwirtschaftliche Struktur der Gemeinde hinweisen.

Stadtteil  Kupprichhausen

Stadtteil Kupprichhausen
In geteiltem Schild fünfmal von Rot und Silber in verwechselten Farben gespalten.
Das Siegel, mit dem der Ortsvorstand am 17. August 1811 das von den Einwohnern unterschriebene Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung beglaubigte, stammt wohl noch aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Es zeigt das Wappen der Herren von Rosenberg mit der Umschrift CVBRICHSHAVSEN. Der nach der Mitte des 19. Jahrhunderts verwendete Farbstempel zeigt den Großbuchstaben K zwischen zwei Zweigen.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs hat der Gemeinderat sich im Sommer 1902 damit einverstanden erklärt, das Wappen der Herren von Rosenberg als Gemeindewappen aufzunehmen und so an die aus dem 16. Jahrhundert stammende Tradition anzuknüpfen. Die von dem Karlsruher Graveur Knapp gelieferten Stempel mit dem neuen Wappen wurden anfangs September 1902 in Gebrauch genommen.

Stadtteil  Lengenrieden

Stadtteil Lengenrieden
In von Rot und Silber geteiltem Schild ein sechsspeichiges Rad in verwechselten Farben.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs nahm die Gemeinde am 11. Januar 1923 das beschriebene Wappen an. Die Farben erinnern an das Bistum Würzburg. Das Rad weist auf des Erzbistum Mainz, dem Lengenrieden bis 1803 centbar war.

Stadtteil  Oberschüpf

Stadtteil Oberschüpf
In Silber aus grünen Blättern wachsend ein rotgekleideter Jüngling, in der Rechten einen schwarzen Spaten mit schwarzem Stiel und in der Linken eine grüne Traube haltend.
Noch ·in der Mitte des 16. Jahrhunderts war das Oberschüpfer Gericht für die Gemeinde Lengenrieden zuständig. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht ließen ihre Urkunden zunächst von der Ortsherrschafl, seit 1648 von dem Marktflecken Unterschupf beglaubigen, weilen wir unß aygen Innsigels nit gebrauchen. Das von den Einwohnern am 16. August 1811 unterschriebene Vollmachts-Formular zur Gemeindes-Huldigung zeigt ein dem Unterschüpfer Gerichtssiegel gleichendes Siegel mit Stechhelm, Helmzier und mit der Umschrift OBERSCHIPPER . GERICHTS . SIGILL. Schild und Helmzier zeigen das oben beschriebene Wappen, doch ist der gelockte und ohne Füße dargestellte Jüngling bis zum Leib unbekleidet, wobei nicht zu erkennen ist, ob er aus den umgekehrten Kelchblättern herauswächst oder einen eigenwillig gestalteten Faltenrock trägt. Daneben benutzte die Gemeinde bis 1838 noch einen kleinen Siegelstempel mit dem rosenbergischen Wappen. Er hat die Umschrift OBERSCHUPF. Seit 1839 sind zwei Farbstempel nachzuweisen, der ovale trägt die Inschrift GEMEINDEVERWALTUNG OBERSCHUPF, der runde die Umschrift GEMEINDE OBERSCHÜPF mit den von zwei Zweigen umgebenen Großbuchstaben O. S.
Auf Wunsch der Gemeinde entwarf das Generallandesarchiv 1895 das eingangs beschriebene Wappen, das der Gemeinderat im Oktober 1895 annahm.

Stadtteil  Schwabhausen

Stadtteil Schwabhausen
In Blau auf grünem Boden ein silberner Pflug.
Die Gemeinde besaß noch 1652 kein eigenes Dorfgericht, „sondern ist von Boxberg Recht zu nehmen gehalten“. Doch stand schon 1511 dem Dorf ein Schultheiß vor. Die von der Gemeinde ausgestellten Urkunden besiegelte, wie für 1612 belegt, die Stadt Boxberg. Das GERICHTSSIEGEL ZU SCHWABHAUSEN, das die Gemeinde nach 1804 gebrauchte, zeigt im gekrönten Schild drei Adler aus dem leiningenschen Wappen. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verwendete die Gemeinde ein Lacksiegel, das im gekrönten Schild das badische Wappen zeigt. Daneben, schon 1846, war ein anderes Lacksiegel mit dem jetzigen Wappenbild in Gebrauch. Beide Lacksiegel haben die Umschrift GEMEINDE SCHWABHAUSEN. Den Pflug, jedoch ohne Schild, zeigt auch der ovale Farbstempel von 1847.
Anläßlich der Überprüfung der Siegel und Wappen alle Gemeinden des Amtsbezirks Boxberg im Jahre 1922 äußerte der Gemeinderat den Wunsch, das bisherige Wappen beizubehalten. Die Farben erinnern an die Zugehörigkeit zur ehemaligen Kurpfalz.

Stadtteil  Schweigern

Stadtteil Schweigern
Gespaltener Schild. Vorne geteilt und in verwechselten Farben fünfmal von Silber und Rot gespalten, hinten in Gold ein roter Balken, belegt mit einer gildenen Rose.
Schultheißen und Gericht sind für das Dorf Schweigern, das im Mittelalter eigenen Ortsadel besaß, für 1397 belegt. König Sigisrnund gab 1415 den Gebrüdern Arnold und Eberhard von Rosenberg das Recht, Schultheißen zu setzen und zu entsetzen. Schultheiß, Gericht und Gemeynde zu Schweigernn siegelten am 2. Oktober 1516 mit ihrem „Dorffs vnd Gerichts Ingesigell“, das im gespaltenen Schild vorne das rosenbergische und hinten ein bis jetzt nicht bekanntes Wappen zeigt. Die Umschrift des Siegels, dessen Stempel viel älter sein muß, lautet S. S. VND GERICHT SCHWEIERN (= Siegel Schultheiß und Gericht Schweigern). Die gleiche fehlerhafte Umschrift hat auch das von 1571 bis 1772 nachweisbare Gerichtssiegel, in dem die pfälzsiche Landeshoheit durch die blau-silbernen Rauten zum Ausdruck kommt.
Auf Empfehlung des Generallandesarchivs hat der Gemeinderat am 1. Juni 1923 die Embleme des 1516 belegten Gerichtssiegels als Gemeindewappen angenommen und den vom Archiv vorgeschlagenen Wappenfarben zugestimmt.

Stadtteil  Uiffingen

Stadtteil Uiffingen
Im von Rot über Gold geteilten Schild oben ein silberner Widder.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs nahm der Gemeinderat im Oktober 1899 das beschriebene Wappen an. Die obere Schildhälfte soll an die Herren von Dottenheim, die untere Schildhälfte an die Herren von Boxberg erinnern

Stadtteil  Unterschüpf

Stadtteil Unterschüpf
In Blau ein bärtiger Mannesrumpf, bekleidet mit einem in den rosenbergischen Farben Rot-Silber gehaltenem Gewand. Auf dem Kopf ein rot-silberner Wulst mit fliegenden Bändern, in der Rechten drei Rosen in den Farben Rot-Silber-Rot an langen grünen Stielen und in der Linken einen goldenen Spaten mit silbernem Stiel haltend.
Unterschüpf besaß schon im 15. Jahrhundert ein eigenes Dorfgericht. Als am 18. April 1498 die Gemeinde den Prokurator Hans Bezinger zum Vertreter ihrer Interessen in der wegen des Üttingshofs entstandenen Streitsache bestellte, baten Schultheiß Heinrich Hawgh und die Schöffen des Gerichts die Junker Michel von Rosenberg und Balthasar Stieber um Besiegelung der ausgestellten Vollmachtsurkunde. Auf Bitten des Ritters Albrecht von Rosenberg verlieh am 9. November 1562 Kaiser Ferdinand der Gemeinde neben der Berechtigung zu einem Wochen- und zwei Jahrmärkten auch das Recht zur Führung eines Wappens. Die Beschreibung des Wappens in der Verleihungsurkunde lautet:

Ain plawen oder lasurfarben schilt. In Mitte desselben ain Mannspildt ohne fueß erscheinendt in ainem enngen Layb Rock, nach lenngs mit sechs strichen also abgeteilt, das der erste hindter, dritte vnnd Fünnffte sampt dem vordern Ermel Rot oder Rubin, vnnd anndere drey taill sampt dem hindtern Ermel weiß oder Silberfarb sein. In seiner Linckhen bey dem Helm oder Stil, so gelb ist, vber sich ain schorn oder Schaufel, in der rechten hanndt aber ain Rosenstingl mit vier Rosen, deren aine gelb, die annder plaw, dritte weiß vnnd vierte rot ist, halttendt. Auf seinem haubt ain rot vnnd weiß gewundtnen pausch mit zwayen zurückh fligenden pinnenden habend. Auf dem Schilt ain Stechhelm beederseits mit Roter oder Rubin vnnd weißer oder sylberfarber Helmdeckhen getziert, darauf abermallen aines Mannspildt ohne fueß mit khlaidung abtailung vnnd allem annderm inmassen der vndten im Schilt gestalt vnnd geschaffen. Alß dann dieselben wappen vnd Clainot inmitte ditz gegenwürttigen vnnsers Kaiserlichen briefs gemalet vndt mit farben aigentlichen außergestrichen sein zu irem Marckht Insigel von newen verlihen vnd gegeben.

Schultheiß vnnd das gantz ehrbar Gericht in Marck Flecken Vnderschüpf besiegelten mit ihrem Gerichtssiegel, in das die Umschrift SIGILL VM. DES GERICHTZS VNDERSCHVIPF eingraviert war, nicht nur die von der Gemeinde selbst ausgestellten Urkunden, sondern auf entsprechendes Ansuchen der anderen Schüpfergrundgemeinden auch deren Urkunden. Auch das von den Einwohnern am 16. August 1811 unterschriebene Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung wurde mit diesem Siegel beglaubigt. Etwa von 1830 bis 1888 verwendete die Gemeinde ein Lacksiegel mit der Umschrift GR. BAD. BÜRGERMEISTERAMT UNTERSCHÜPF mit dem heutigen Wappen, doch mit stehender Figur. Auch der anschließend bis 1923 benützte Farbstempel zeigt einen stehenden Mann, jedoch über die Brust gekreuzt in der Rechten einen Kreuzstab und in der Linken einen in einer Schlaufe endenden Stab haltend.

Das Generallandesarchiv schlug 1923 der Gemeinde die Wiederaufnahme des von Kaiser Ferdinand verliehenen Wappens vor, wobei freilich, um das Wappen deutlicher darstellen zu können, auf eine der vier Rosen verzichtet werden sollte. Diesem Entwurf gab der Gemeinderat am 7. Januar 1923 seine Zustimmung.

Stadtteil  Windischbuch

Stadtteil Windischbuch
In Silber auf grünem Boden eine grüne Buche, über deren Stamm schräg gekreuzt zwei schwarze Hacken.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs nahm der Gemeinderat am 12. Januar 1923 das heutige Wappen an. Die Buche soll auf den Ortsnamen dieser ehemaligen wendischen Kolonie weisen, die beiden Hacken symbolisieren die Rodung.

Stadtteil  Wölchingen

Stadtteil Wölchingen
In Gold ein aufrechter rotbezungter schwarzer Wolf.
Auf Grund des Generalerlasses des Badischen Ministeriums des Innern vom 6. März 1895 stellte die Gemeinde über das Bezirksamt beim Ministerium einen Antrag auf einen Entwurf für ein Ortswappen. Der Gemeinderat erwählte als Wappentier einen Wolf. Das Generallandesarchiv entsprach dem Wunsch der Gemeinde und arbeitete einen Entwurf aus. Seit 1. Januar 1896 führt die Gemeinde das eingangs beschriebene Wappen.