Sachsen

Gemeinde Dorfhain

Das "Wappen" von Dorfhain, welches uns jetzt fast täglich begegnet, sei es in seiner farblichen Fassung am Gebäude der Gemeindeverwaltung, auf den Briefbögen oder öffentlichen Aushängen derselben oder auch anderswo, ist hervorgegangen aus dem GEMEINDESIEGEL des Erbgerichtes von Dorfhain im 18. Jahrhundert.

Es handelt sich dabei also um kein Wappen in heraldischem Sinn und der Bedeutung eines im Mittelalter oder später verliehenen Rechtstitels, sondern um ein sogenanntes SIEGELWAPPEN. Die heutige Ausfertigung ist eine Weiterentwicklung und Schematisierung des auf dem ursprünglichen Siegel seit 1763/64 dargestellten Bildes.

Eine frühere Form des Gemeinde-Siegels, 1712 belegt, ging vermutlich beim Brand des Erbgerichtes 1762 verloren. Es weist auch eine völlig andere Symbolik auf als das des nachfolgenden.

Siegel existieren auch nicht in einer farblichen Fassung. Es sind Abdrücke eines vertieft gravierten Stempels zum Zwecke einer Urkunde Glaubwürdigkeit und Rechtskraft zu verleihen. Zu diesem Zwecke wird auch heute noch das Gemeinde-Siegel mit dem gleichen Bild verwendet. Die Farblichkeit wurde dem Bild erst in unserer Zeit gegeben und könnte durchaus zu anderen Zeiten anders ausfallen.

Das Bild des Wappens ist ein sogenanntes Redendes, d. h. eine Deutung der dargestellten Bildinhalte liegen auf der Hand und reden für sich:

Die Darstellung symbolisiert die beiden Dorfteile Groß- und Kleindorfhain mit den zwei rechts und links abgebildeten Fachwerkhäusern (Fachwerk war früher die vorherrschende Bauweise im Ort) in einer landschaftlichen Umgebung von Wald (hinten, das "Dorf am Hain"), Wiese und Feld (einst Nahrungsgrundlage der Einwohner) und Wasser (vorn als Schlängellinie die Wilde Weißeritz).

Rudolf Schmelzer