Gespalten durch eine eingeschweifte grüne Spitze, darin ein silberner Pflug, vorn rot-silber geschachtet, hinten in silber eine blaue heraldische Lilien.
Genehmigungsurkunde:
„Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Roth vom 28.01.2002 erteilen wir hiermit der
Ortgemeinde Roth,
Rhein-Hunsrück-Kreis
die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:
"Gespalten durch eine eingeschweifte grüne Spitze, darin ein silberner Pflug, vorn rot-silber geschachtet, hinten in silber eine blaue heraldische Lilien".
Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Az.: 20.0-004/10 Nr. 315
Simmern, den 15.Juli 2002
In Vertretung:
Gerda Brager
Kreisbeigeordnete“