In Rot ein silberner Balken, oben ein linksgewendeter goldener Gänsefuß mit silbernem Schenkel, unten ein Haufen silberner Steine in Form eines Neunberges.
Genehmigung: 30.8.1841 König Ludwig I. vonBayern.
Das Wappen entspricht bei willkürlicher Farbgebung durch Hupp dem seit 1626 gebräuchlichen Gerichtssiegel von Steinweiler.