Rheinland-Pfalz

Gemeinde Urmitz

In Rot auf einem steigenden, gezäumten, silbernen Ross ein geharnischter, nimbierter, silberner Reiter mit schallerbedecktem Haupt, eine silberne Lanze in einen rücklings rechtsschrägen aufgerichteten geflügelten silbernen Drachen unterhalb der Vorderläufe des Rosses stoßend, dessen Pfeilschwanz um den linken Rosshinterlauf gewunden, zwischen den Pferdeläufen ein Schildchen, darin in Silber ein durchgehendes rotes Balkenkreuz.
Eine Variante besitzt ein silbernes Schildhaupt, darin in schwarzen Großbuchstaben der Namenszug „URMITZ-RHEIN“.

Im Jahre 1018 schenkte Erzbischof Poppo von Trier dem Kaiser Heinrich II. den St. Georgenhof in Urmitz (auch Hornungi, Auromanz 011mütz genannt). Heinrich II. verschenkte Urmitz am 11. November 1022 seiner Lieblingsstiftung dem Bistum Bamberg.
Im November des Jahres 1592 hatte Graf Heinrich von Sayn von Wolfgang von Würzburg, der Domprobst zu Bamberg war, zu Lehen empfangen:
1. die Kirche zu Ormuntz,
2. den St. Georgenhof,
3. die dazu gehörigen St. Georgenleute.

Im Jahre 1510 war der Graf von Sayn in Gerichtsangelegenheiten oberster Vogt in Urmitz, 1652 kommt die Vogtei von Urmitz von dem Sayner Grafen zurück an Kurtrier. Das Hochgericht von Urmitz war auf dem Bubenheimer Berg. Dort stand auch der Galgen. Das Gericht bestand aus einem Vogt, einen Schulteis und einigen Scheffen. Der Heimburger (Vorsteher) von Urmitz war einer der Scheffen die das Urteil sprachen. Im Jahre 1438 war ein Dorfgericht in Urmitz. Das Siegel dieses Gerichtes, aus gotischer Zeit stammend, zeigt den heiligen Georg zu Pferd und die Umschrift "Die Scheffen zu Aurmonze".

Das neue Wappen der Gemeinde Urmitz/Rhein will die historischen Tatsachen wach halten. Im roten Schild zeigt es in weiß den heiligen Georg zu Pferd im Kampf mit dem Drachen. Das im untersten Teil eingesetzte kleine Schild enthält das rote Kreuz von Kurtrier auf weißen Grund. Hiermit soll die Verbindung mit Kurtrier zum Ausdruck gebracht werden. Ortsfarben: Kurtrierische Farben: rot-weiß

Durch die Verleihurkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 18.8.1935 erhielt das Wappen die Genehmigung.