Hamburg

Eine weiße (bzw. silberne) Burg in rotem Schild.

Wappen und Flaggen der Freien und Hansestadt Hamburg:

Die Landesfarben sind Weiß-Rot (Artikel 5 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952, erstmalig ausdrücklich festgelegt durch Senatsbeschluß vom 6. Juni 1834).

Das große Landeswappen zeigt im roten Schilde eine aus dem Schildfuß wachsende silberne Burg mit geschlossenem Rundbogentor. Auf der sieben Zinnen zeigenden Mauer stehen zwei flankierende Türme mit je vier Zinnen; zwischen ihnen erhebt sich ein dritter Turm mit einer Kuppel. die mit Knauf und Kreuz gekrönt ist. Ober den Seitentürmen schwebt je ein silberner sechsstrahliger Stern. Auf dem Schilde ruht ein silberner, mit Purpur gefütterter Spangenhelm mit silbern-roter Decke und gleichfarbigem Wulst, aus dem sich sechs rote Lanzenfähnchen mit der silbernen Burg und drei Pfauenwedeln in der Ordnung erheben, daß je zwei Fähnchen den mittleren Wedel einschließen. Der Schild wird von zwei aufgerichteten Löwen mit aufgeschlagenen Schweifen und mit roten gereckten Zungen gehalten. (Das Wappen Hamburgs, die dreitürmige Burg, ist in Siegeln zuerst in einem Abdruck des Jahres 1241 überliefert und seitdem in der Grundform unverändert geblieben; Art. 5 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952.)

Das mittlere Landeswappen zeigt den Schild mit Helm, Helmzier und Helmdecke, aber ohne Schildhalter.

Das kleine Landeswappen zeigt den Wappenschild allein. (siehe obige Abbildung)

Die Staatsflagge zeigt in der Mitte des roten Flaggentuchs im rechteckigen weißen Feld das große Landeswappen. Sie wird nur vom Senat geführt (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1897).

Die Landesflagge zeigt in der Mitte des roten Flaggentuchs die weiße dreitürmige Burg (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1751; Art. 5 Abs. 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952). Die Admiralitätsflagge gleicht der Landesflagge, doch liegt die Burg auf einem blauen Anker mit gelbem Ankerstock. Sie wird auf Staatsgebäuden gesetzt, die ausschließlich oder vorzugsweise der Seeschiffahrt dienen, und auf hamburgischen staatlichen Wasserfahrzeugen geführt (Wappen der hamburgischen Admiralität nachweislich seit 1642 geführt).

Das Wappen genießt den besonderen Schutz des Senats und darf ohne seine Genehmigung nicht verwendet werden.


Deutung des hamburgischen Staatswappens:

Das hamburgische Staatswappen ist hervorgegangen aus dem hamburgischen Stadtwappen. Dessen älteste Form ist aus einem Stadtsiegel des Jahres 1241 bekannt. Sie zeigt in stilisierter Darstellung einen Teil der damaligen Stadtbefestigung, nämlich einen Abschnitt der Stadtmauer mit einem geschlossenen Rundtor und zwei Wehrtüren. vereinigt mit einem andersartigen Mittelturm. Die erstgenannten Bauwerke deuten die mittelalterliche Wehranlage der Stadt an, die ihre Bürgerschaft instand setzte, ihre Rechte in Fehden und Kriegen wie aus einer Burg zu verteidigen. Dieser Teil des Wappens sollte also die Verteidigungsbereitschaft der hamburgischen Bürgerschaft ausdrücken, die von ihrem Landesherrn, dem Grafen von Holstein, die Wehrhoheit erlangt hatte.

Der Mittelturm hingegen, der in allen Stadtsiegeln bis zur Gegenwart in einem Kreuz endigt, zu dem zwei sechsstrahlige Sterne gerückt sind, gehört nicht zur Stadtbefestigung; er ist durchweg auch als Rundturm und ohne Zinnen dargestellt. Ähnlich wie in anderen mittelalterlichen Stadtwappen deutet er auf das vornehmste kirchliche Gebäude der Stadt, die der Maria geweihte hamburgische Domkirche, die zu Anfang des 19. Jahrhunderts abgebrochen wurde. Die Domkirche war eine Gründung des ersten Erzbischofs, dessen Sitz später nach Bremen verlegt wurde. Er und seine Nachfolger waren bis in den Anfang des 13. Jahrhunderts zugleich Stadtherren der hamburgischen Altstadt. Der Mittelturm des Staatswappens mit den beiden Sternen, die als Zeichen der Maria als Patronin der Domkirche anzusehen sind, weist also einmal auf die alte kirchlich-christliche Aufgabe Hamburgs als Sitz eines Erzbistums für die Länder Nordeuropas hin und ist ferner als Zeichen der Erzbischöfe als Stadtherren der hamburgischen Altstadt zu deuten. - Die sogenannte „dreitürmige Burg" Hamburgs trägt mithin die Hauptmerkmale der mittelalterlichen Stadt des 13. Jahrhunderts in sich, als in Hamburgs Entwicklung der entscheidene Schritt zur Loslösung von der Landesherrschaft der Holsteiner Grafen erfolgte, aber die Erinnerung an die ehemalige bedeutsame kirchliche Aufgabe des Erzbistums noch durchaus lebendig war.

Da die Figuren des Wappens aus der geschichtlichen Wirklichkeit der Stadt genommen sind, ist es zur Entstehung einer Wappensage in Hamburg nicht gekommen.

Der in dem großen Staatswappen dargestellte Helm mit Zier, die Helmdecke und die schildhaltenden Löwen gehören zur heraldischen Ausgestaltung vieler Staatswappen, ohne daß in diesem Schmuckwerk etwas für Hamburg Bedeutsames zu erkennen ist.