Nordrhein-Westfalen

Stadtteil Altkalkar

Auf grünem Grund eine silberne, stehende männliche Figur mit knielangem Rock und mit Schulterumhang. In seiner Rechten ein Schwert haltend, mit seiner Linken die Schwertscheide umfassend. Rechts beseitet von einer silbernen Kirche, links beseitet von einer silbernen Blüte.

Die Abbildung geht auf das Schöffensiegel von ca. 1350 zurück, auf welchem jedoch nur die männliche Figur abgebildet ist, vor einem Hintergrund mit Blüten. Im zweiten Schöffensiegel von ca. 1570 wird dann auch die Kirche mit abgebildet.
Bei der männlichen Figur handelt es sich wahrscheinlich um die Figur des heiligen Pankratius, dem Patron der Kirche von Altkalkar. Eine andere Deutung sieht in der Figur einen Richter, der die Hochgerichtsbarkeit des Gerichts Altkalkar verdeutlicht.
Die heutige Verwendung der Blüte auf dem Wappen kann nicht gedeutet werden. Auf den Schöffensiegeln finden sich im Hintergrund mehrere dieser Blüten. Weshalb bei der Neugestaltung des Wappens nur eine Blüte hervorgehoben wurde, kann nicht geklärt werden. Auf der Bürgermeisterkette ist lediglich die männliche Figur, ohne Kirche und Blüte abgebildet.

Weitere Informationen und Quellenangaben, die gleichermaßen alle Stadtteilwappen betreffen, sind zur Vermeidung von Mehrfachangaben bei den Erläuterungen zur Stadt Kalkar wiedergegeben. Siehe dort.