Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Altlußheim

In schwarz, aus grünem Dreiberg wachsend, ein doppelschwänziger, rotbewehrter, rotbezungter, goldener Löwe, in den Vorderpranken einen goldenen Krummstab haltend.

Für Altlußheim sind Gerichtssiegel von 1513 bzw. 1577 überliefert. Das auf dem Siegelbild dargestellte Maultier, welches mit Abtstab in den Vorderläufen nach links ausgerichtet ist, symbolisiert die seit 1148 ausgeübte Oberhoheit des Klosters Maulbronn über Altlußheim. Die 1557 von Württemberg übernommene Rechtsnachfolge sowie der Übergang des Dorfes an Baden unterbrachen die Benutzung des ,,Maulbronner Siegels" als Stempel bzw. Siegelplättchen durch die Gemeindeverwaltung nicht.

Das Siegelbild wurde nach 1900 durch das heute noch gebräuchliche Wappen ersetzt. Unter der fälschlichen Annahme einer ehemals auch pfälzischen Oberhoheit - die Pfalz gelangte von 1362 bis 1512 zur Schirmherrschaft über das Kloster Maulbronn, besaß damit aber keine originären Rechte in Altlußheim - empfahl das Generallandesarchiv Karlsruhe die Übernahme des neuen Wappenbildes rnit dem zweischwänzigen pfälzischen Löwen durch die Gemeinde. Auf Beschluß des Gemeinderates wurde am 22. April 1959 entschieden, das Recht auf Führung des Wappens und einer entsprechenden Flagge beim Innenministerium zu beantragen. Dem Antrag wurde am 16. Mai 1959 entsprochen und das Wappenbild bestätigt.