Bayern

Gemeinde Bad Heilbrunn

Über dem Schildfuß mit den bayerischen Rauten in Rot eine aus silbernem Becken aufsteigende silberne Fontäne.

Auszug aus dem Schreiben der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns Nr. 595/2167 vom 3.3.1958 an die Gemeindeverwaltung Bad Heilbrunn:

„Nach Überprüfung der nach dem 2. Vorentwurf des Unterzeichneten inzwischen mit der gewünschten Beschleunigung hergestellten Abbildungen des neuen Gemeindewappens wird nachstehende abschließende Stellungnahme der Generaldirektion der staatl. Archive Bayerns im Sinne des § 6 Abs. 5 NHGV-GBez. vom 14.5.1957 (GVBL. S. 98) übermittelt.

Die Gemeinde hat bisher kein eigenes Wappen geführt. Anläßlich der 800-Jahrfeier der Jodquelle und im Hinblick auf die Bedeutung des Ortes als Heilbad ist es zu begrüßen, daß sich der Gemeinderat zur Schaffung eines eigenen Hoheitszeichens entschlossen hat. Mit früheren Vorschlägen der Fachbehörde zur Gestaltung des Wappens hat sich lt. Bezugsschreiben der Gemeinderat: einverstanden erklärt. Das Wahrzeichen symbolisiert folgende Gegebenheiten:
1) Das heraldisch übliche Sinnbild für “Heilbad“‚ “Heilquelle“, die aus einem Becken aufsteigende Fontäne, deutet auf die unter Abt Walther von Benediktbeuern (1138 - 1168) entdeckte Quelle, die heutige Bedeutung des Ortes und zugleich auf den 0rts- und Gemeindenamen hin.
2) Die Farben dieses Hauptfeldes des Gemeindewappens knüpfen an die alten Klosterfarben von Benediktbeuern an, dessen seit dem 15. Jahrh. bezeugtes Wappen zwei gekreuzte silberne Abstäbe in rotem Feld zeigte. Dadurch wird an die Zugehörigkeit Ortes Heilbrunn zur ausgedehnten Grundherrschaft des berühmten Benediktinerstifts von den ersten Anfängen der dörflichen Siedlung bis zur Säkularisation des Klosters im Jahre 1803 hingewiesen. Das Stift übte über die heutige Gemeindeflur auch die Gerichtsbarkeit, seit 1785 sogar die Hochgerichtsbarkeit aus. Ihm verdankt der Ort sein Aufblühen durch die Pflege der Badeinrichtungen.
3) Im Schildfuß des Gemeindewappens erscheinen die bayerischen Rauten. Der Ausnahmefall, daß in einem kommunalen Hoheitszeichen dieses staatliche Wahrzeichen zugelassen werden kann (Abschn. C Ziff. 3 Abs. 2 der Bek. vom 29.6.57; StAnz. Nr. 29 vom 20.7. 57)‚ ist nach Auffassung der Gutachterbehörde hier besonders begründet. Bad Heilbrunn stand in enger Beziehung zum Hause Wittelsbach. Als bevorzugtes Hofbad spielte es rund zwei Jahrhunderte lang eine wesentliche Rolle. Seit etwa 1531 suchten die Mitglieder des Herzogshauses Heilbrunn ständig auf; die bekannte Adelheidquelle ist nach der Kurfürstin Adelaide von Bayern, der Gemahlin Ferdinand Marias, benannt. Diese historischen Tatsachen sind in der Bevölkerung bis heute in lebendiger Erinnerung geblieben (P. Karl Mindera, Festschrift “Bad Heilbrunn, das 800 jährige Jodbad in Oberbayern“).

Das neue Gemeindewappen ist trotz der zahlreichen Beziehungen auf die Vergangenheit und Gegenwart des Ortes, seinen Namen und seine Bezeichnung klar und einfach und daher heraldisch vorzüglich geeignet. Die künstlerische Ausführung der Abbildungen verdient volles Lob. In gleicher oder ähnlicher Form kommt das Wappen bisher in der bayerischen Gemeindeheraldik nicht vor; es ist deshalb auch die Forderung in § 6 Abs. 2 NHGV-GBez. erfüllt. Zusammenfassend empfiehlt die Gutachterbehörde die Zustimmung des Bayer. Staatsministeriums des Innern zur Annahme und Führung dieses Wappens gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 GO ohne Einschränkung.

Die Wappenbeschreibung lautet: Über dem Schildfuß mit den bayerischen Rauten in Rot eine aus silbernem Becken aufsteigende silberne Fontäne.“