Bayern

Markt Isen

In Blau eine rot gekleidete, golden gekrönte Meerjungfrau, die mit den Händen die beiden Fischschwänze emporhält.

1541 waren die Bürger von Isen bestrebt, ihre Marktrechte vom Kaiser bestätigt zu bekommen. Sie schickten eine Abordnung zum Reichstag nach Regensburg, den Kaiser Karl V. leitete. Kaiser Karl V. erhörte die Bitte. Die schriftliche Bestätigung durch die kaiserliche Hofkanzlei erfolgte jedoch erst am 19. Juni 1548 in Augsburg. Da in diesem Bestätigungsschreiben für die Marktrechte gleichzeitig ein Wappen verliehen wurde, ist es als Wappenbrief zu bezeichnen.
Hier nun einige Auszüge aus dieser Urkunde, übersetzt in die Ausdrucksweise unserer Zeit:
„Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Kastilien, Aragon, Leon, Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Mallorca, Cadiz, Sardinien, Cordoba, Korsika, Mauretanien, Genua, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Kanarischen Inseln und den Befestigungen in den ozeanischen Meeren, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, zu Lothringen, zu Brabant, zur Steiermark, zu Kärnten, zu Kalabrien, zu Athen, zu Neapel und zu Württemberg, Graf zur Habsburg“ (es folgen 31 weitere Herrschaftsangaben) „bekennen mit diesem Brief öffentlich und geben allgemein kund, daß uns ... die Bürger des Marktes Isen, im Stift Freising gelegen, durch ihre Gesandten haben vorbringen lassen, daß ihnen im Jahre 1438 unser Vorfahre im Reiche, Kaiser Sigismund gnädiglich erlaubte, zwei Jahrmärkte, nämlich den einen an St. Ulrich und den anderen an St. Martin, und dazu alle Mittwoche einen Wochenmarkt im obengenannten Markt Isen abzuhalten. Diese Jahr- und Wochenmärkte seien noch in Brauch und Übung. Sie brachten 1541 auf unserm Reichstag, der in der Reichsstadt Regensburg gehalten wurde, den Freiheitsbrief von Kaiser Sigismund über diese Jahr- und Wochenmärkte in Original bei unserem kaiserlichen Hofrat ein und baten untertänigst um Bestätigung. Dies taten sie nochmals, als sich die Sache anderer Geschäfte halber verweilte und sie in der Zwischenzeit nach Hause geritten waren und den Originalbrief wieder zu ihren Händen genommen hatten. Da die Handlung bis zum Ende dieses unseres Reichstags anstehend blieb, hat es sich zugetragen, daß nach unserem Aufbruch der Freiheitsbrief verlegt wurde, so daß sie dessen in Mangel standen.
Daraufhin haben sie uns abermals demütig angerufen und gebeten, wir sollen ihnen die vorgenannten Jahr- und Wochenmärkte bestätigen und erneuern, so daß sie sie weiterhin halten können. Wir haben diese ihre demütige Bitte angesehen und bedacht, welche getreuen Dienste ihre Voreltern unseren Vorfahren als Römische Kaiser und Könige und welche sie uns und dem heiligen Reiche gehorsamst erbracht haben und welche sie fürderhin willig erbringen wollen und daß sie weiterhin wohltuend sein wollen.
Mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und dem Rechtswissen erlauben und gönnen wir den Einwohnern des Marktes lsen, diese Jahr- und Wochenmärkte an den vorher genannten Tagen zu halten“.
Zwei Abschnitte weiter folgt die Wappenverleihung: „Wir haben auch den erwähnten Einwohnern des Marktes Isen, noch diese besondere Gnade getan und ihnen dies nachbeschriebene Wappen von neuem gnädiglich verliehen und gegeben. Mit Namen ein blauer oder lasurfarbener Schild, darinnen eine Sirene, ein Jungfrauenbild, das am halben Leib in Rot gekleidet ist mit einem ausgeschnittenen Goller mit halben Ärmeln bis zum Ellbogen. Die Kleidung ist unten, an den Ärmeln und am Ausschnitt mit Gelb verbrämt. Auf ihrem Haupte, in ihrem gelben, aufgebundenen Haar, hat sie eine gelbe oder goldfarbene königliche Krone, und anstatt des unteren Teils ihres Leibs hat sie zwei Fischschwänze. Diese hält sie beiderseits mit ihren Händen aufrecht. Das Wappen ist in der Mitte dieses unseres kaiserlichen Briefes gemalt und mit Farben angestrichen“.
Der weitere Text der Urkunde bringt die Verleihung des Siegels: „Wir verleihen und geben hiermit aus vorbestimmter kaiserlicher Macht den Einwohnern von Isen und allen freien Nachkommen das vorher erwähnte Wappen als großes oder kleines, anhängendes oder aufgedrucktes Siegel für alle redlichen, ehrlichen Sachen des Marktes“. Als weiteres folgt die Verwendungsmöglichkeit des Siegels. Danach werden alle Herrschenden (Churfürsten, Fürsten usw. bis zu den Bürgern und Gemeinen) aufgerufen, die Verleihung der „Jahrmärkte, Wochenmärkte, Wappen, Gnad und Freiheit“ zu beachten. Der Brief wurde gegeben „in unserer und des Reiches Stadt Augsburg am neunzehnten Tag des Monats Juni im fünfzehnhundertachtundvierzigsten Jahr nach Christi unseres lieben Herrn Geburt, im achtundzwanzigsten Jahr unseres Kaisertums und im dreiunddreißigsten Jahr unserer Reichsherrschaft“.
Mit diesem Freiheitsbrief wurden dem Markte Isen die Marktrechte bestätigt und das Wappen und das Siegel erneut verliehen. Wann das Wappen erstmals verliehen wurde, ist uns nicht bekannt. Ebenso liegt für uns im Dunkeln, warum als Schildbild das Fabelwesen einer Meerjungfrau verwendet wurde.
Der Wappenbrief nennt das Jahr 1438 als Verleihungsiahr der Marktrechte durch Kaiser Sigismund. Karl Meichelbeck übernimmt jedoch von Raynaldus das Jahr 1434. Dazu ist folgendes festzustellen: Kaiser Sigismund starb am 8. Dezember 1437. Er konnte also 1438 keine Marktrechte mehr verleihen. Im Jahre 1434 reiste er jedoch von Basel über Ulm, Augsburg und München nach Regensburg. Die Reise begann in Basel am Mittwoch nach Pfingsten 1434 und wurde in Ulm 10 Wochen unterbrochen, so daß eine Übernachtung in Freising am 20. August 1434 möglich war. Vermutlich wurde bei diesem Aufenthalt in Freising die mündliche Zusage gemacht. Die schriftliche Bestätigung durch die kaiserliche Kanzlei erfolgte, wie bei den meisten Rechtshandlungen früherer Zeit, später, wahrscheinlich 1438, so daß das Jahr 1438 das Ausstellungsjahr der ältesten, jedoch verschollenen Urkunde über die Verleihung der ersten Marktrechte war.