Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Gärtringen

In gespaltenem Schild vorne in Rot ein linksgekehrter goldener Adlerfang, hinten in Gold ein roter Kelch.

Als Fleckenzeichen von Gärtringen, mit dem das öffentliche Eigentum gekennzeichnet wurde, erscheint 1681 im Kieserschen Forstlagerbuch ein Kelch. Seine Bedeutung ist nicht bekannt. Es wäre allenfalls sinnvoll, ihn als umgebildeten Kessel zu verstehen – in einem solchen wurde nach der Legende der heilige Veit gemartert, welcher der Patron der Ortskirche ist. Dieses Fleckenzeichen tritt auch auf verschiedenen Markungssteinen des 18. und 19. Jahrhunderts auf.

1771 siegelte der Amtsverweser der Gemeinde Gärtringen mit seinem Privatsiegel - ein Zeichen, dass damals kein eigenes Gemeindesiegel bestand. Spätestens seit 1820 ist dann jedoch der Adlerfang Wappenfigur im Siegel der Gemeinde. Zu diesem Bild traten erst 1920 Wappenfarben, nämlich:
„In Rot eine nach heraldisch links gekehrte goldene (gelbe) Adlerklaue (Adlerfang)“.
Auf Wunsch der Gemeinde, besonders auch weil der Adlerfang in Gemeindewappen nicht selten und seine Bedeutung für Gärtringen nicht bekannt ist, wurde dieses Wappen 1956 um das genannte alte Fleckenzeichen erweitert. Es hat nun folgende Fassung:
"In gespaltenem Schild vorne in Rot ein linksgekehrter goldener Adlerfang, hinten in Gold ein roter Kelch."
Die Wappenfarben erinnern dabei an die früheren Besitzer des Ortes, die Pfalzgrafen von Tübingen.


Zur Gemeinde Gärtringen gehört folgender Ortsteil.
Rohrau, Ortsteil

Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.