Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Deilingen

In Rot ein silberner (weißer) Balken, belegt mit einem schwarzen Hammer zwischen zwei schwarzen Tannen.

Der Gesamtgemeinderat der Gemeinde Deilingen hat am 2. Juni 1927 beschlossen, oben beschriebenes Wappen als Ortswappen anzunehmen.
Früher führte das Schultheißenamt das Vorderösterreichische Wappen, roter Schild mit silbernem Querbalken, in seinem Amtssiegel. Die Württembergische Archivdirektion in Stuttgart hat die Gemeinde dahingehend beraten, daß dieses geschichtliche Wappen in seiner Art gewahrt bleiben solle und in den silbernen Querbalken als Wahrzeichen der Gemeinde ein Maurerhammer und zwei Tannen eingefügt werden könnten.
Nachdem das Gemeindewappen schon vor der Einführung der deutschen Gemeindeordnung vom 1. April 1935 geführt wurde, ist es ohne besondere Verleihung rechtsgültig.
Auf Anregung des Landratsamts Tuttlingen und nach Beratung durch die Archivdirektion Stuttgart beschloß der Gemeinderat am 7. April 1967 eine Flagge in den Farben „Weiß-Rot (Silber-Rot)‘.
Durch Urkunde vom 31. Mai 1967 verlieh das Innenministerium Baden-Württemberg der Gemeinde das Recht, diese Flagge zu führen.