Schleswig-Holstein

Das Bundesland "Schleswig-Holstein" hat keine Bezirksregierungen.
Gemeinde Mühlenbarbek

In Silber, über blau-silbernen Wellen im Schildfuß, ein rotes Haus mit halbgewalmtem grünen Satteldach, belegt mit einem silbernen unterschlächtigen Mühlrad.

Der Ortsname bezeichnet zugleich eine Mühle an einem Bachlauf, der entweder "durch einen Hain fließt" oder "an dem es Eber oder Bären gibt". Mit Rücksicht auf das naive Verständnis des Gemeindenamens und damit zugleich "redend" zeigt das Wappen in stilisierter bildlicher Darstellung nur eine Mühle am Wasser. Die Mühle des Ortes stand ursprünglich am Ufer der durch das Dorf fließenden Mühlenau und wird bereits 1319 erwähnt. Der Mühlenbetrieb war für die kornanbauenden Bauern der gesamten Region bis in die Neuzeit von großer Bedeutung. Dem Itzehoer Kloster wurden im Jahr der Ersterwähnung Getreideabgaben aus dem Dorf und von der Mühle übertragen. Gut 270 Jahre war die Mühle im Dienste des Dorfes im Betrieb, bis sie 1543 einer neuen Mühle weichen mußte, die aber weiter oberhalb an der Mühlenau erbaut wurde. Entsprechend wurde die dabei liegende Siedlung "Neumühlen" genannt. Der Wellenschildfuß repräsentiert zwar vor allem die Mühlenau, weist aber zugleich auf den gesamten Reichtum an Fließgewässern im Gemeindegebiet hin. Die Mühlenau nimmt in ihrem Verlauf zahlreiche kleinere Wasserläufe auf und fließt südlich des Dorfes in die Stör.

Das Wappen wurde am 11.2.1949 genehmigt. Entwurfsverfasser war Paul Holtorf, Itzehoe.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.