(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(A) = Amt
(Ot) = Orts-/Stadtteil
Auf blauem Grund ein goldenes, zweigeschossiges Turmgebäude, dessen unterer Teil gemauert und mit einer rundgewölbten Toröffnung sowie mit einem Gesims versehen ist, auf dem sich vier Zinnen mit drei Schießscharten befinden. Das zweite glatt ausgeführte Obergeschoss hat in der Mitte ein Kreuzfenster und beiderseits ein rundgewölbtes Fenster. Zwei offene Strebepfeiler tragen eine überstehende Galerie mit Zinnen und Schießscharten in gleicher Ausführung wie beim Erdgeschoss. Über der Mitte des Turmes befindet sich ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt, dem Symbol des holsteinischen Wappens.
Das historische Wappen der Stadt Oldenburg geht auf das seit dem 14. Jh. belegte, aber wohl ältere Stadtsiegel zurück. Seit dem 16. Jh. weicht die Darstellung von der älteren etwas ab, indem der Turm eine Kuppel hat und das Nesselblatt schildlos ist. Die heutige Form des Wappens entspricht der des ältesten überlieferten Siegels. Die im Wappen stilisierte Burg, für die Zeit um 940 erstmals belegt, war Hauptort und Fürstensitz der slawischen Wenden und damit Regierungszentrum Wagriens mit dem Namen "Starigard". Im 10. Jh. war Oldenburg kurze Zeit Bischofssitz, desgleichen in den Jahren 1149-1163. In diesem Jahr verlegte Bischof Gerold auf Befehl Heinrichs des Löwen den Bischofssitz nach Lübeck. 1235 wurde Oldenburg durch Graf Adolf IV. zur Stadt mit lübischem Recht erhoben. Das über der Burg schwebende holsteinische Nesselblatt weist auf diese Stadterhebung im Rahmen der schauenburgischen Städtepolitik hin.
Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) ist der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg i.H. entnommen.
Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.