(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(VGd) = Verbandsgem.
(F) = Flecken
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber eine gezinnte rote Stadtmauer, schwarz gefugt, mit geöffnetem Tor, hochgezogenem blauen Fallgatter und drei aufgesetzten gezinnten roten, schwarz gefugten Türmen mit je einem Fenster, der größere und stärkere mittlere Turm mit blauem Kegeldach und goldenem Knauf.
Das Stadtwappen geht zurück auf ein Siegelbild des 14. bis 17. Jahrhunderts. Bereits das älteste Siegelbild (1325) zeigt drei Türme über einer Mauer mit geöffnetem Tor und Zinnen, bei höherem und stärkerem Mittelturm mit Kegeldach. Das Recht, Urkunden zu besiegeln, besaß der städtische Rat spätestens 1323. Herrschaftszeichen sind in das Siegelbild nur in der Frühzeit der alten Köthener fürstlichen Linie der Askanier eingerückt, z.B. 1338. Die Konstanz des Siegelbildes ist groß. Die Rustikquaderung der Mauer wird im 16. Jahrhundert üblich. Spätestens 1710 (in Johann Christoph Beckmann "Historie Anhalts"; auch auf dem ältesten Köthener Stadtplan, 1730) findet sich das Siegelbild als förmliches Stadtwappen und kehrt als solches immer wieder.
Es symbolisiert die städtische Wehrhaftigkeit und Autonomie - ähnliche "burgartige" Motivik ist nicht nur in Städten Anhalts, sondern in Sachsen-Anhalt sehr verbreitet (auf knapp 40 Stadtwappen).
Quelle: Stadt Köthen (Anhalt)