(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(A) = Amt
(Ot) = Orts-/Stadtteil
Über erhöhtem blauen Wellenschildfuß, darin nebeneinander drei schräglinks gestellte, wachsende silberne Schachblumen mit rotsilbern geschachter Blüte, in Silber zwei grüne Kopfweiden nebeneinander.
Genehmigt vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein am 11. Januar 1982 nach § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.