Schleswig-Holstein

Das Bundesland "Schleswig-Holstein" hat keine Bezirksregierungen.
Stadt Wilster

Geteilt von Rot und Blau. Oben ein silbernes Nesselblatt, belegt mit einem von Silber und Rot geteilten Schildchen, unten schwimmend auf silbernen Wellen ein silberner Fisch.

Die Stadt Wilster besitzt ein Wappen aus historischer Zeit. Der an der schiffbaren Wilsterau gelegene Ort erhielt 1283 lübisches Recht. Trotz möglicher Anbindung an den Seehandel gewann die Stadt erst nach der Reformation größere wirtschaftliche Bedeutung, die sich in einer ansehnlichen Handelsflotte niederschlug und noch heute in dem stattlichen Rathaus sichtbar ist. Nicht die Härten der Schildtinktur, sondern die überflüssigen Wellen im Schildfuß und das bedeutungslose Schildchen im Nesselblatt sollten bei einer Bereinigung des Wappens beseitigt werden. Das älteste überlieferte Stadtsiegel von etwa 1300 belegt, daß Wilster schon im Mittelalter Fisch und Nesselblatt als Wahrzeichen führte. Allerdings wechselte der oft als Karpfen bezeichnete Fisch im Laufe der Jahrhunderte in den verschiedenen Neuauflagen des Siegels seine Schwimmrichtung. Der Bildinhalt bezeichnet die Lage des Ortes am Ufer der fischreichen Wilsterau und verweist durch das Nesselblatt auf die Stadterhebung durch die Grafen von Holstein im Jahre 1282. Ebenso wie etwa die Wappen von Krempe und Mölln verzichtet dasjenige von Wilster auf die stereotype "Burg". Ob damit angedeutet werden soll, daß die Stadt nicht durch einen Mauerring befestigt gewesen ist, bleibt unklar. Die damit erreichte Einfachheit könnte vermuten lassen, daß das Siegelbild von Anfang an auch als Wappen Verwendung gefunden hat. Die heraldisch nicht einwandfreie, in früherer Zeit allerdings nicht ungewöhnliche Farbgebung wurde bei der offiziellen Verleihung des Wappens im Jahre 1902 nicht berichtigt.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.