In Grün drei silberne Schrägwellenbalken.
Genehmigung:
2.12.1937 Reichsstatthalter in Bayern.
Begründung:
Das Wappen entspricht dem bereits 1626 nachgewiesenen Gerichtssiegel. Es wird hierin eine Deutung des Ortsnamens gesehen Ein direkter Bezug zu den Herren von Fleckenstein, die ein ähnliches Wappen führten, ist nicht bekannt.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)