In Gold ein doppelköpfiger rotbewehrter und -bezungter schwarzer Adler, je einen grünen Birkenzweig in den Fängen haltend.
Genehmigung:
10.5.1985 Bezirksregierung, Neustadt.
Begründung:
Die Gemeinde Birkweiler siegelte 1779 nachweislich mit dem die ehemalige Reichsunmittelbarkeit dokumentierenden Adler des Siebeldinger Tals von 1730. Dieses Siegel wurde unverändert bis 1954 geführt. In diesem Jahr wurde der Genehmigungsantrag der Gemeinde unter Hinweis auf das genehmigte Wappen von Siebeldingen abgelehnt, wiewohl sich dieses durch Beifügung einer Krone unterschied. Die Gemeinde folgte dem damaligen Änderungsantrag des Staatsarchivs und führte seitdem in gespaltenem Schild einen halben Adler am Spalt in Verbindung mit dem redenden Symbol einer Birke. Die Ortsgemeinde war mit diesem Wappen nie recht einverstanden. Dem Änderungsantrag der Gemeinde wurde entsprochen und ihr der doppelköpfige Adler wieder zugestanden, zur Unterscheidung von dem Wappen der Gemeinde Siebeldingen wurden dem Adler allerdings Birkenzweige beigegeben, die ebenso wie der Birkenbaum im Wappen von 1954 den Ortsnamen versinnbildlichen.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)