In Gold ein durchbrochenes, an der oberen Spitze mit einem Kreuz besetztes schwarzes Dreieck, durch das eine rote Schnur in Windungen gezogen ist.
Genehmigung: 19.01.1955 Ministerium des Innern, Mainz.
Das Wappen von Rheinzabern entspricht dem seit 1755 belegten Gerichtssiegel. Dieses Siegel war in Vergessenheit geraten, die Gemeinde siegelte mit einem reinen Schriftsiegel, seit 1884 mit einem völlig anderen Wappen; erst anlässlich des Ortsjubiläums von 1954 wurde das alte Gerichtssiegel, inzwischen durch die Veröffentlichung von Hupp bekannt, wieder, und zwar in der Farbgebung bei Hupp, aufgegriffen. Es handelt sich um ein Gemarkungszeichen, das in die Zeit von 1755 zurückreicht und auf alten Grenzsteinen vereinfacht (ohne die Schnur) abgebildet ist.