Von Rot und Blau gespalten, rechts ein durchgehendes goldenes Kreuz, links ein rotbekleideter Tartar mit goldenbordierter roter Pelzmütze und schwarzen Stiefeln, die Linke in die Hüfte gestützt, in der Rechten ein silbernes Krummschwert mit goldenem Griff schwingend.
Genehmigung: 31.1.1958 Ministerium des Innern, Mainz.
Der Leiningen-Westerburgische Ort - hierauf verweist das Westerburger Kreuz - wurde 1695 mit allen Hoheitsrechten an die Familie von Blumencron abgetreten. Diese führte den Tartaren im Wappen. Das Blumencron-Gerichtssiegel von Wattenheim, erstmals 1733 belegt, zeigt das jetzige Gemeindewappen mit vertauschten Feldern. Es ist bis 1798 geführt worden.
1902 wurde der Gemeinde Wattenheim ein Wappen verliehen, das in Abweichung hiervon rechts den Leininger Adler zeigte, belegt mit dem Westerburger Kreuz als Herzschild, und in gespaltenem Schild zwei blaue Felder nebeneinander (heraldisch falsch) aufweist. Die historischen und heraldischen Fehler wurden durch die Verleihung von 1958 beseitigt.