
In Silber aus einem mit einer silbernen Wellenleiste belegten grünem Dreiberg wachsend ein grüner Ölbaum mit einer beblätterten Astgabel, dazwischen eine rote fliegende Taube.
Gladau führte bis 1997 kein offiziell genehmigtes Wappen, verwendete jedoch ein wappenähnliches Signet. Dieses Signet zeigt die aus einem Ölbaum aufsteigende Taube als Symbol christlicher Verkündung, wie es der Überlieferung des Alten Testaments nach geschah.
Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass im Siegel von Gladau die Darstellung der o. g. Symbolik einst korrekt war. Im Laufe der Zeit jedoch wurde die eigentliche Bedeutung vernachlässigt und das Siegelbild wurde in falschen Farben und mit schriftlichen Zusätzen zum Wappenbild gebraucht. Da zu DDR-Zeiten hierzu ein rechtsfreier Raum bestand, verstieß die Verwendung nicht gegen geltendes Recht. Das hat sich mit der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland geändert. Das Wappenbild musste korrigiert und genehmigt werden. Die Realisierung und Einbringung ins Genehmigungsverfahren erfolgte durch den Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch.