Schleswig-Holstein

Das Bundesland "Schleswig-Holstein" hat keine Bezirksregierungen.
Stadt Ratzeburg

Das Wappen der Stadt Ratzeburg zeigt in Silber eine durchgehende rote Burg mit offenem, rundbogigem Tor, bis zum unteren Schildrand reichender Zinnenmauer und drei Zinnentürmen, von denen der mittlere, höhere, mit blauem Spitzdach (darauf ein roter Knauf) versehen ist; neben den aufgeschlagenen Torflügeln je drei goldene, aus dem Schildrand emporwachsende niedrige Palisadenpfähle.

So ist das Wappen in § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Ratzeburg festgelegt.

Das Hoheitszeichen wurde der Stadt mit Schreiben des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein am 28. August 1962 genehmigt.

Geschichtlicher Hintergrund:

Schon 1941 wurde ein neues und vielen heraldischen Feldern bereinigtes Wappen (das alte stammte aus dem 19. Jh.) geschaffen, doch 1962 entschloß man sich zu einer Neugestaltung.
Der 1962 neugestaltete und jetzt gültige Entwurf des Wappens stammt von Ewald Karsten. Er lehnt sich eng an die erste Siegelbildform, wurde aber von dem Turmwächter sowie der Darstellung von Wolken und Gräsern "gereinigt".

Deutung des Wappens:

Die Burg bezieht sich auf ihre mittelalterliche Sinngebung als Wahrzeichen für Schutz und Schirm der innerhalb der Stadtgrenzen lebenden Bevölkerung. Dies wird auch durch die Darstellung des offenen " einladenden" Tores zum Ausdruck gebracht. Die Burg und auch die Pfähle sind ein augenfälliger Hinweis auf die einst tatsächlich vorhanden gewesene Stadtbefestigung. Noch heute sind an mehreren Uferstellen am südlichen Ende des Ratzeburger Sees die Palisaden der einstigen Stadtbefestigung zu sehen.