Schleswig-Holstein

Das Bundesland "Schleswig-Holstein" hat keine Bezirksregierungen.
Stadt Mölln

Das Wappen der Stadt Mölln zeigt in Rot ein silbernes Mühlrad, darüber im silbernen Schildhaupt ein rotes Mühleisen.

Mit Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 1955 wird der Stadt Mölln nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die Änderung des Stadtwappens und die Führung einer Flagge mit folgender Beschreibung genehmigt:

Das Wappen der Stadt Mölln zeigt in Rot ein silbernes Mühlrad, darüber im silbernen Schildhaupt ein rotes Mühleisen. Die Flagge der Stadt Mölln ist gespalten; der Liek, d.h. der dem Flaggenstock zunächst liegende kleinere Teil, zeigt im von Silber und Rot geteilten Feld ein Mühlrad in verwechselten Farben, überhöht von einem roten Mühleisen, das fliegende Ende wird geteilt von Rot und Silber.

Die geltende Hauptsatzung der Stadt Mölln vom 13. Mai 2003 wiederholt in § 1 Abs. 1 und 2 obige Beschreibung. Abs. 3 lautet: Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen mit der Umschrift "Stadt Mölln".