(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(A) = Amt
(Ot) = Orts-/Stadtteil
Das Wappen zeigt in goldenem Schild einen rot bewehrten, schwarzen Doppeladler mit weiß und rot geteiltem Brustschild.
Die Farben der Hansestadt Lübeck sind Weiß und Rot. Ursprünglich führte Lübeck zwei Wappen - den Doppeladler auf goldenem Grund - und den weißroten lübschen Schild nebeneinander. Im 18. Jahrhundert wurden beide Formen miteinander vereint, indem man dem Adler das Schild als Brustschild hinzufügte. Für Wappenkundler und Historiker gibt es keinen Zweifel, dass es sich bei dem Adler um den Reichsadler handelt. Die Stadt zeigte damit, dass sie dem Kaiser direkt - und sonst niemandem - unterstand. Kaiser Friedrich II. hatte Lübeck im Jahre 1226 die Reichsfreiheit verliehen. Auch die Farben des lübschen Schildes werden von den Reichsfarben abgeleitet. Die Reichsfahne zeigte ein weißes Kreuz im roten Feld.
Zum ersten Mal ist ein eigenes Hoheitszeichen von Lübeck in einem alten Schiffssiegel nachweisbar, das von dem Meister Alexander geschnitten und 1280 in Gebrauch genommen wurde. Es bildet eine am Mast wehende Flagge ab, die deutlich geteilt ist. Man nimmt an, dass damit die Farben weiß und rot angedeutet werden sollten. Im Seerecht von 1299 findet sich das erste schriftliche Dokument: Die Vorschrift legt fest, dass jeder lübsche Schiffer bei Strafandrohung einen "lubeschen vloghel" - einen Lübecker Wimpel - zu führen habe.
In Unternehmen ist es üblich, den Ausdruck von Symbolen und Zeichen regelmäßig zu prüfen und den geltenden unternehmerischen Grundsätzen anzupassen. Vergleichbares ist mit dem lübschen Doppeladler im Laufe der Jahrhunderte passiert. Zahlreiche zeit- und stilbezogene Ausprägungen geben davon Zeugnis.
Eine behutsame Überarbeitung erfolgte zuletzt 1997 durch den weltweit renommierten Professor Kurt Weidemann, Stuttgart. Aufmerksam, schlank und weitblickend tritt uns der Doppeladler seither entgegen.