In Silber (Weiß) über einem grünen Wellenschildfuß ein blauer Karpfen, über dem ein schwarzes Tatzenhochkreuz schwebt, begleitet von zwei natürlichen Wasserlilien (grüner Stengel mit goldener (gelber) Blüte.
Auf der Grundlage des Stadtsiegels aus dem Mittelalter beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 22. April 1927 die Originalfassung des Wappens: „Das Stadtwappen zeige auf silbernem Schilde einen bläulichen nach links gerichteten Karpfen über bewegtem, grünem Wasser, darüber ein schwarzes Kreuz, von zwei naturalistischen Wasserlilien mit grünen Stängeln nebst Blättern und gelben Blüten besaitet.“
Diesem Beschluss lag auch zugrunde, dass von der Weimarer Republik 1927 der bis dahin rechtlich selbständige Schlossbezirk aufgelöst und in die Stadt eingegliedert wurde.
Die Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung 1990 veranlasste die Stadtverordneten, das Wappen intensiver zu nutzen und 2009 seine Originalfasssung wieder herzustellen.
Die grünen Wellen des Wappens symbolisieren den wichtigsten Reichtum der Stadt, den Teupitzer See. Seine Schönheit, sein Fischreichtum, sein Erholungswert und seine Eignung als Wasserstraße veranlassten die Stadtväter 1927, den Zusatznamen „Teupitz am See“ zu beantragen. Seinem See verdankt die Stadt, dass sie um 1900, 200 Jahre nach Untergang als Residenzstadt, als Sommerfrische von der Berliner- und Brandenburger Personenschifffahrt und als Mekka von den Rudersportlern entdeckt wurde.
Der nach links gerichtete Karpfen verdeutlicht den Fischreichtum des Sees und die bedeutsame Rolle, die der gewerblichen Fischerei und dem Angelsport in der Geschichte der Stadt beigemessen wurde und wird.
Die zwei Wasserlilien, die am See einst sehr verbreitet waren, weisen hin auf die natürliche Schönheit der Region, einer „Perle der Mark“, wie sie von den Sommerfrischlern um 1900 getauft worden ist.
Das schwarze Tatzenhochkreuz bekundet die Tatsache, dass die deutsche Ostkolonisation im 13. und 14. Jahrhundert mit der Christianisierung und der Verdrängung von Religion, Sitten und Gebräuchen der wendischen Bevölkerung einherging. Es verdeutlicht die einst enge Verflechtung von weltlicher und kirchlicher Macht in der Geschichte der Stadt und die heute aktive Rolle der christlichen Gemeinde auf dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche.