In Blau ein doppelköpfiger goldbewehrter, rotbezungter goldener Adler.
Das Wappen wurde am 14.6.1844 von König Ludwig I. von Bayern genehmigt. Die Begründung lautete: Godramstein, als Hauptort mit den übrigen Dörfern des Siebeldinger Tals reichsunmittelbar und seit 1285 mit den Freiheiten der Stadt Speyer begabt, führte deswegen oder wegen der in der Mitte des 14. Jahrhunderts erfolgten Verpfändung an Graf Emich von Leiningen – seit 1447 nachgewiesen – einen Dreiviertel-Adler, spätestens 1715 durch einen ganzen doppelköpfigen Adler ersetzt, der beibehalten und 1844 offiziell genehmigt wurde; die vom Reichsherold 1844 vorgeschlagenen Farben sind willkürlich.